IDR-Affäre in Düsseldorf Ehefrau als OB-Anwältin: Reaktionen unterschiedlich

Düsseldorf · Es ist das Gesprächsthema in der Stadt, doch von der Opposition kommen ungewohnte Töne: Man zeigt Verständnis, dass Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) sich bei seiner Zeugenaussage im Zuge der Ermittlungen zur Affäre um die Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) von seiner Ehefrau Astrid, die auch Rechtsanwältin ist, hat juristisch begleiten lassen.

 Oberbürgermeister Dirk Elbers mit seiner Frau Astrid.

Oberbürgermeister Dirk Elbers mit seiner Frau Astrid.

Foto: Andreas Endermann

Während aus Reihen der CDU Kritik zu hören war, sagt Miriam Koch, OB-Kandidatin der Grünen: "Ich kann daran nichts Verwerfliches erkennen. Das ist die persönliche Entscheidung von Herrn Elbers." Ähnlich argumentiert Thomas Geisel. Der OB-Kandidat der SPD ist selbst Jurist.

"Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, selbstverständlich kann er sich Verwandte als Rechtsanwalt nehmen." Allerdings hält Geisel das nicht für klug. Er selbst würde für sich niemals seine Frau Vera, die ebenfalls Juristin ist, beauftragen, sondern stets einen externen Anwalt. Das garantiere Objektivität und damit eine bessere Beratung.

So sieht es auch Herbert Schons, Präsident der Rechtsanwaltskammer. Er verweist auf Paragraf 3 Absatz 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung, der jedem die freie Wahl eines Rechtsanwalts zugesteht — sofern es keine Hinderungsgründe gibt. "Familienzugehörigkeit zählt sicherlich nicht dazu." Auch wenn das nicht zu beanstanden sei, "würde ich mich niemals selbst vertreten, sondern einen externen Anwalt suchen und auf den auch hören".

Je sensibler ein Sachverhalt sei, desto wichtiger sei die Distanz des Rechtsanwalts. Verständnis für Elbers' Wahl hat hingegen Andreas Riegel. Der Rechtsanwalt ist auch Regionalleiter der Anti-Korruptionsorganisation "Transparency international" im rheinland und sagt: "Anwaltswahl ist Vertrauenssache, da geht es Dritte rein gar nichts an, wen ein Betroffener auswählt." Dies gelte zumindest, solange keine öffentlichen Mittel fließen.

Der CDU-Politiker Olaf Lehne, ebenfalls Rechtsanwalt, betont, sich stets selbst zu vertreten. "Ich hätte es an der Stelle von Dirk Elbers nicht anders gemacht, wenn ich nicht selbst Jurist wäre." Bei der Zeugenaussage sei wichtig, dass sie nicht Aussagen in der Ermittlungsakte widerspreche. "Deshalb ist es das Normalste der Welt, eine Vertrauensperson in die Akte blicken zu lassen und mit der Aussage abzustimmen."

(dr)
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