Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf Völlig betrunken auf dem E-Scooter unterwegs – 4200 Euro Strafe

Düsseldorf · Mit 1,75 Promille war ein 41-jähriger Mann an der Haroldstraße in Düsseldorf auf einem E-Scooter unterwegs. Die Polizei stoppte ihn. Vor Gericht behauptete er nun, er sei gar nicht selbst gefahren.

 Wie auf diesem Archivbild, war der Angeklagte ebenfalls zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs. Das ist nicht erlaubt, so die Amtsrichterin.

Wie auf diesem Archivbild, war der Angeklagte ebenfalls zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs. Das ist nicht erlaubt, so die Amtsrichterin.

Foto: David Young

Er sei auf einem E-Roller nachts doch nur ein Trittbrettfahrer gewesen – und deswegen spiele es keine Rolle, dass er dabei mit 1,75 Promille erheblich angetrunken war. So wollte sich ein 41-Jähriger beim Amtsgericht Düsseldorf am Donnerstag aus seiner Rolle als Angeklagter herausreden.

Vor drei Monaten war er auf dem Elektroroller von der Polizei an der Haroldstraße gestoppt worden, hatte dafür wegen Trunkenheitsfahrt per Post einen saftigen Strafbefehl erhalten. Seinen Einspruch begründete er jetzt damit, dass ein Bekannter (39) den E-Roller gelenkt habe. Der Angeklagte gab an, er habe nur als Zweitbesetzung auf dem Trittbrett gestanden – allerdings in erster Position, also direkt am Lenker. Gefahren sei allerdings sein nicht angetrunkener Kumpan. Grundsätzlich ist schon eine Doppelbesetzung auf einem E-Roller nicht erlaubt, aber die Richterin ging nach Anhörung des 39-jährigen Bekannten noch weiter. Sie hatte keine Zweifel, dass der betrunkene Angeklagte in der Pole-Position tatsächlich „die Gewalt hatte“ über Richtung und Tempo des E-Rollers. Wegen fahrlässiger Trunkenheit muss der 41-Jährige also 4200 Euro Strafe zahlen und kassierte ein Fahrverbot von drei Monaten.

Im Vergleich zur ursprünglich verhängten Strafe war das sogar noch ein Schnäppchen. Denn der Strafbefehl war mit 6000 Euro Strafe plus komplettem Entzug des Führerscheins deutlich härter ausgefallen.

(wuk )
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