In Düsseldorf aktiv E-Scooter-Anbieter Lime lässt Nutzer Bußgelder zahlen

Düsseldorf · Lime ist einer der bislang vier E-Scooter-Verleiher in Düsseldorf. Nutzern der Roller des kalifornischen Anbieters könnten bald Bußgeldbescheide ins Haus flattern.

Lime: Zweiter E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf
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Lime ist der zweite Anbieter von E-Scootern in Düsseldorf

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Foto: Christoph Schroeter

Damit ist Lime der erste E-Scooter-Anbieter in Deutschland, der gegen seine Nutzer verhängte Verwarn-, Buß- oder gar Strafgelder auch von diesen bezahlen lässt. „Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sollen Nutzer zudem von der Plattform gesperrt werden können“, sagte Lime-Deutschland-Chef Jashar Seyfi. Außerdem werde künftig die Dokumentation des richtig abgestellten E-Scooters durch ein Foto verpflichtend sein.

„Als Teil unserer Zusammenarbeit mit den Städten und Behörden möchten wir mit dieser Maßnahme die Arbeit der Ordnungsämter entlasten sowie unsere Nutzer für richtiges Parken sensibilisieren“, begründet Seyfi die Maßnahme.

Vielen Nutzern sei wegen der einfachen Ausleihmöglichkeit der E-Scooter nicht bewusst, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wie das Überfahren einer roten Ampel, Strafen und Bußgelder zur Folge hätten.

In diesem Zusammenhang weist Lime noch einmal auf die wichtigsten Verhaltensregeln bei der Nutzung von E-Scootern hin:

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So sieht die autofreie Düsseldorfer Innenstadt aus

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Foto: Endermann, Andreas (end)
  • Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Parks ist verboten. Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, muss dieser genutzt werden. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
  • Tandem-Fahren ist verboten. Nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt.
  • Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
  • Alkohol am Lenker ist verboten. Für E-Scooter-Fahrer gelten die gängigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
  • Fußgänger haben Vorrang; sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Richtungswechsel müssen angezeigt werden. Am besten nutzt man hierfür das linke oder recht Bein. Schulterblick nicht vergessen.
  • E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass weder Fußgänger, Rollstuhlfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Gehwege müssen frei bleiben und Ampeln oder Hauseingänge dürfen nicht versperrt werden. Blindenleitsystem auf dem Boden dürfen nicht blockiert werden.
  • Nach dem Ende der Fahrt muss ein Foto des geparkten E-Scooters in der App hochgeladen werden.

Seine Kunden will Lime zeitnah über die Änderungen und künftige Weitergabe von Bußgeldern informieren.

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