In Düsseldorf aktiv E-Scooter-Anbieter Lime lässt Nutzer Bußgelder zahlen

Düsseldorf · Lime ist einer der bislang vier E-Scooter-Verleiher in Düsseldorf. Nutzern der Roller des kalifornischen Anbieters könnten bald Bußgeldbescheide ins Haus flattern.

Lime: Zweiter E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf
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Lime ist der zweite Anbieter von E-Scootern in Düsseldorf

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Foto: Christoph Schroeter
Autofreier Sonntag: So sieht die Düsseldorfer Innenstadt aus
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So sieht die autofreie Düsseldorfer Innenstadt aus

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Foto: Endermann, Andreas (end)
  • Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Parks ist verboten. Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, muss dieser genutzt werden. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
  • Tandem-Fahren ist verboten. Nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt.
  • Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
  • Alkohol am Lenker ist verboten. Für E-Scooter-Fahrer gelten die gängigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
  • Fußgänger haben Vorrang; sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Richtungswechsel müssen angezeigt werden. Am besten nutzt man hierfür das linke oder recht Bein. Schulterblick nicht vergessen.
  • E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass weder Fußgänger, Rollstuhlfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Gehwege müssen frei bleiben und Ampeln oder Hauseingänge dürfen nicht versperrt werden. Blindenleitsystem auf dem Boden dürfen nicht blockiert werden.
  • Nach dem Ende der Fahrt muss ein Foto des geparkten E-Scooters in der App hochgeladen werden.
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