Düsseldorf Duo soll Hörgerät eines Toten als Neuware verkauft haben

Düsseldorf · Zwei Männer stehen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vor Gericht. Sie sollen 60 000 Euro abgezweigt haben.

 Die beiden Angeklagten gestern im Amtsgericht

Die beiden Angeklagten gestern im Amtsgericht

Foto: Wulf Kannegießer

Das Hörgerät eines Toten sollen zwei Angestellte eines Fachgeschäfts hinter dem Rücken des Chefs als Neuware und auf eigene Rechnung für 3800 Euro verkauft haben. Dafür wird ihnen (33 und 35 Jahre alt) seit gestern wegen gewerbsmäßigen Diebstahls beim Amtsgericht der Prozess gemacht. 24 Fälle solcher Heimlich-Verkäufe nennt die Anklage, mit denen das Duo über Monate hinweg mehr als 60 000 Euro abgezweigt haben soll. Ein Geständnis war gestern nicht zu hören, beide Akustiker schweigen. Ungewollt hatten sie einst die Ermittlungen selbst ins Rollen gebracht.

Kurz vor dem Rausschmiss aus jenem Betrieb gaben die Angeklagten 2011 ihre Jobs plötzlich auf, einer verklagte die Chefin beim Arbeitsgericht sogar noch auf 725 Euro Lohn. Das ging aber komplett nach hinten los: Bei internen Prüfungen kam nämlich heraus, dass etliche Kunden dieser Firma ihre Hörgeräte bei den Angeklagten in bar bezahlt und der Akustiker-Meister sowie sein Geselle diese Gelder dann heimlich eingestrichen haben sollen. Beim Arbeitsgericht musste der Kläger deshalb noch 2000 Euro an die Chefin zahlen.

Gestern im Strafprozess gab die Kauffrau (62) dann an, wie man dem Duo auf die Schliche gekommen sei. Anhand der Seriennummern und der Barzahlungsbelege ließ sich bei jedem Kunden und seinem Hörgerät rekonstruieren, wann es gekauft und ob die Barzahlung in den Geschäftsbüchern notiert worden war. So fiel auch auf, dass die Angeklagten einst einer Witwe das Hörgerät ihres verstorbenen Mannes für 400 Euro abgekauft, dieses Gerät danach angeblich als neuwertig für 3800 Euro an andere Kunden verkauft haben.

Folgt man der Darstellung der Chefin, dann waren diese Tricksereien der beiden Ex-Angestellten nur möglich, weil der Geschäftsinhaber damals mit Herzmuskelentzündung über Monate hinweg ausfiel. Insgeheim sollen die Angeklagten auch Bonusprämien eines Herstellers abgegriffen und zwei Elektronik-Prämien gegen Bares an arglose Abnehmer weiter verkauft haben. Im Zeugenstand schätzte die Geschäftsführerin, dass der Gesamtschaden durch die Umtriebe ihrer Ex-Angestellten weit höher liegen könnte, als in der Anklageschrift genannt.

Weil das Gericht dazu jetzt noch eine ganze Kette von Zeugen befragen will, sind für den Prozess gegen die beiden Männer noch fünf weitere Verhandlungstermine bis Mitte September angesetzt.

(RP)
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