Urteil in Düsseldorf Geldstrafe für Holocaust-Lügen über Twitter

Düsseldorf · Via Twitter soll eine Düsseldorferin die Schilderungen von Auschwitz-Überlebenden bei Anne Will kommentiert und dabei den Holocaust geleugnet haben. Gegen eine Geldstrafe wehrt sie sich nun vor dem Landgericht.

 Die 55-Jährige wurde schon vor Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Die 55-Jährige wurde schon vor Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Foto: RP/wuk

Erfolglos hat sich eine Frührentnerin (55) am Freitag beim Landgericht gegen ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung gewehrt. Nach einer TV-Sendung der Moderatorin Anne Will im Januar 2018 hatte sie via Twitter mehrfach Nachrichten zur Schilderung einer Auschwitz-Überlebenden verfasst, hatte darin den Holocaust grundsätzlich geleugnet und sogar behauptet, „die SS war menschlich“.