Urteil in Düsseldorf Geldstrafe für Holocaust-Lügen über Twitter
Düsseldorf · Via Twitter soll eine Düsseldorferin die Schilderungen von Auschwitz-Überlebenden bei Anne Will kommentiert und dabei den Holocaust geleugnet haben. Gegen eine Geldstrafe wehrt sie sich nun vor dem Landgericht.
25.03.2022
, 16:09 Uhr
Erfolglos hat sich eine Frührentnerin (55) am Freitag beim Landgericht gegen ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung gewehrt. Nach einer TV-Sendung der Moderatorin Anne Will im Januar 2018 hatte sie via Twitter mehrfach Nachrichten zur Schilderung einer Auschwitz-Überlebenden verfasst, hatte darin den Holocaust grundsätzlich geleugnet und sogar behauptet, „die SS war menschlich“.