Düseldorfer Zahnarzt verklagt Ehefrau Ehepaar streitet um ein halbes Auto vor Gericht

Düsseldorf · Sein Fiat aus Studentenzeiten wurde in der ehelichen Wohnung eines Zahnarzts zum Wandschmuck. Zehn Jahre nach der Scheidung verlangt er ihn nun zurück.

 Viel Platz braucht so ein 500er Fiat  auch als ganzes nicht. In Düsseldorf wird um ein halbes Exemplar gestritten (Beispielfoto).

Viel Platz braucht so ein 500er Fiat auch als ganzes nicht. In Düsseldorf wird um ein halbes Exemplar gestritten (Beispielfoto).

Foto: Hersteller

Ein halber Fiat 500 als Kunstobjekt an einer Wohnungswand, ein Zahnarzt und dessen Ex-Gattin beschäftigten gestern einen Amtsrichter. Per Zivilprozess verklagte der Dentist (61) seine Ex-Gemahlin auf Herausgabe des halbierten Autos aus der einst gemeinsamen Wohnung. Die Frau verweigert das. Der Richter schlug aber nicht etwa vor, das halbierte Auto nun noch mal zu teilen und den Parteien dann je ein Viertel zuzusprechen, sondern verwies den Fall ans Familiengericht.

Die Liebe zu seinem allerersten eigenen Auto hielt bei dem Zahnarzt  länger, als die Liebe zu seiner Frau. Das lässt sich feststellen, nachdem die Hintergründe des kuriosen Verfahrens gestern bekannt wurden. Demnach hatte der Dentist den 500er Fiat zu Studienzeiten erworben und ins Herz geschlossen. So sehr, dass er den Wagen in einer Scheune deponierte, bis er  ihn 1993 nach der Hochzeit mit seiner Gattin für 10.000 Mark von einem Karosseriebetrieb fachgerecht filetieren ließ.  Die  der länge nach aufgeschnittene und weiß lackierte Karosserie zierte mit einer tiefe von rund 35 Zentimetern eine Wand der Ehewohnung.

Dort hängt der halbe Wagen heute noch – und der Zahnarzt will ihn unbedingt zurück. Bei der Scheidung 2008 habe das Paar  vereinbart, der halbe Fiat solle zunächst in der einst gemeinsamen Wohnung bleiben, bis der Mann eine neue Bleibe mit genügend Platz dafür habe. Den hat er nun angeblich. Nur gibt die Ex-Frau das halbe Auto nicht mehr heraus. Zehn Jahre nach der Scheidung sei das Wand-Objekt Teil ihres Hausrates geworden, so ihr Argument. Wer Recht hat, ließ der Richter offen. Da es sich um die Folge einer Scheidung handele, sei er gar nicht zuständig für solche halben Sachen.

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