Nur "Fotos" angeboten Düsseldorfer wegen Goldbetrugs verurteilt

Düsseldorf · Von 62,2 Gramm Feingold zu einem Kurs, der deutlich unter dem aktuellen Goldpreis lag, träumte Anfang 2012 ein Schotte (42). Bei einem Internet-Auktionshaus glaubte er, fündig zu werden, überwies einem Düsseldorfer (22) 2220 Euro. Dafür bekam der Käufer aber bloß ein 20 mal 25 Zentimeter großes Foto von zwei Feinunzen Gold. Der Käufer witterte Betrug, zeigte den Anbieter an. Bei der Verhandlung am Mittwoch erhielt der Verkäufer eine Bewährungsstrafe.

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Foto: ddp

War der Käufer zu sehr im Gold-Fieber, um zu merken, dass kein Gold angeboten wurde - oder hatte der Verkäufer durch geschickte Formulierungen so getan, als biete er echtes Gold an, nicht bloß ein Foto davon?

Der Angeklagte schimpfte über den Betrugsvorwurf: Die verschwommene Fotografie von zwei (echten) Feingold-Minibarren sei eine "künstlerische Leistung", also sei der immense Preis für ein bloßes Abbild vom Gold gerechtfertigt. Drei dieser Fotos habe er via Internet verkauft, nur einer der Foto-Käufer fühlte sich hereingelegt. "Jeder Mensch, der der deutschen Sprache mächtig ist, weiß unmissverständlich, dass es sich um ein Bild handelte", so der Angeklagte.

Das las der Richter anders: Hinweise wie "bankenüblich eingeschweißt" oder "echte Goldbarren" seien klar darauf angelegt gewesen, Käufer zu blenden. Der Angeklagte gab an, er habe solche Suchbegriffe nur verwendet, um Gold-Interessenten "auf mein Angebot zu lenken".

Der Richter brummte dem unbestraften 22-Jährigen drei Monate Bewährungsstrafe auf und 1000 Euro an das Betrugs-Opfer. Und der Foto-Händler darf drei Jahre nicht bei Internet-Auktionen aktiv werden.

(ila/jco/top)
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