Düsseldorf Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Germanwings-Absturz ein

Düsseldorf · Der Absturz der Germanwings-Maschine im März 2015 hat die Welt erschüttert. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stellt nun offiziell fest: Die Verantwortung für den Tod von 150 Menschen soll allein bei Co-Pilot Andreas Lubitz liegen.

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Foto: dpa, bl sh

Er habe den Sinkflug der Maschine, die auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf war, eingeleitet. Der Pilot der Maschine hatte das Cockpit zu diesem Zeitpunkt verlassen. Lubitz hatte die Kanzel verriegelt, es gab keine Möglichkeit, sie von außen zu öffnen. Die verzweifelten Versuche des Chefpiloten, ins Cockpit zu gelangen, konnten die Ermittler auf dem Stimmen-Recorder hören.

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Foto: dpa

Entscheidend für die abschließende Verfügung der Ankläger ist die viel diskutierte Frage, ob Lubitz zum Zeitpunkt des Fluges an einer Krankheit litt, die anderen bekannt war, die ihn von der Fliegerei hätten ausschließen müssen. Dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein.

Die Ermittlungen hat Staatsanwalt Christoph Kumpa geführt. Die Akten umfassen mehr als 10.000 Seiten. Nach dem nunmehr fast zweijährigen Todesermittlungsverfahren sagt Kumpa: "Es gibt kein strafrechtlich relevantes Verhalten einer lebenden Person im Zusammenhang mit dem Absturz des Germanwings-Flugzeuges."

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Foto: dpa, ve fux

Es habe sich herausgestellt, dass der Co-Pilot zum Zeitpunkt der Flugtauglichkeitsuntersuchungen 2009 bis 2014 nicht in psychiatrischer Behandlung war und auch nicht an einer psychiatrischen Erkrankung gelitten hat. Eine Depression wurde bei Lubitz in der Zeit vor 2009 behandelt.

Neue Krankheitsbilder spielen dann erst im Dezember 2014 eine Rolle, also rund drei Monate vor dem Absturz. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um ein anderes psychiatrisches Krankheitsbild als im Jahr 2008/2009. Immer wieder ist darüber spekuliert worden, dass Lubitz Probleme mit dem Augenlicht gehabt haben soll und eine Erblindung befürchtete.

Von dieser neuen Problematik erlangte der Arbeitgeber, so Kumpa, keine Kenntnis. Den Ärzten, die ihn behandelten, und seinem persönlichen Umfeld gegenüber habe er keine Suizidgedanken geäußert.

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Foto: afp, RP EJ

Ob die strafrechtliche Würdigung des Germanwings-Absturzes damit beendet ist, bleibt abzuwarten. Eine Beschwerde kann bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt werden. Es gibt 25 Strafanzeigen, davon jedoch lediglich zwei von unmittelbar Betroffenen.

(ujr)
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