Vor Düsseldorfer Landgericht Richter hat Nachsicht mit reumütigem Juwelendieb

Düsseldorf · Nachsicht verdient hatte aus Sicht des Landgerichts ein 32-jähriger Juwelenräuber. Vor fast acht Jahren hatte er laut Geständnis ein Juweliergeschäft in Unterbach mit Sturmhaube und ungeladener Schusswaffe überfallen, hatte dabei Beute für fast 15.000 Euro gemacht.

Die Richter hielten für den damaligen Studenten jetzt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ausreichend. Zumal er nicht nur alle Vorwürfe bestätigt, die Tat zugegeben, sondern inzwischen die Polizei unter Ausschluss der Öffentlichkeit auch zu Verstecken im Unterbacher Wald geführt hatte, wo er damals einen Großteil seiner Juwelenbeute angeblich vergraben habe.

Eine Nachschau ergab, dass von drei damals gegrabenen Erdlöchern immerhin noch ein Versteck tatsächlich mit vier Schmuckstücken gefüllt war. Sie wurden dem damals beraubten Juwelier zurückgegeben. Auch zahlte der Angeklagte an seine Raubopfer inzwischen 1000 Euro als Entschädigung – die wollen das Geld allerdings nicht für sich behalten, sondern spenden.

Auch hat sich der Angeklagte im Prozess bei allen Opfern reumütig entschuldigt – und war offenbar seit dem damaligen Raubzug nie wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im Ergebnis kam das Landgericht zwar zu einem Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung, wertete den Fall aufgrund der Gesamtumstände jetzt allerdings als minder schwer.

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