Prozess in Düsseldorf Mutter soll ihre Tochter im Kinderwagen geboxt haben

Düsseldorf · Das Amtsgericht Düsseldorf klagt eine Mutter und einen Vater an. Die Frau soll ihrem Kind einen Faustschlag versetzt haben. Ein Vater soll seinen Sohn mit einer Heißklebepistole verletzt haben.

Seit November 2000 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Übergriffe auch auf eigene Kinder strafbar sind.

Seit November 2000 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Übergriffe auch auf eigene Kinder strafbar sind.

Foto: dpa/Volker Hartmann

In zwei Fällen verhandelt das Amtsgericht wegen rohen Misshandlungen an Kleinkindern gegen jeweils ein Elternteil. Am Mittwoch wird einem 28-jährigen Vater vorgeworfen, seinen zweijährigen Sohn absichtlich mit einer Heißklebepistole an der Hand verbrannt zu haben. Wenige Tage danach muss eine 35-jährige Mutter auf die Anklagebank. Sie soll ihrer Tochter (2) in einer Bankfiliale am Oberbilker Markt im Kinderwagen grundlos einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. In beiden Fällen drohen Freiheitsstrafen.

Seit November 2000 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Übergriffe auf eigene Kinder strafbar sind. Damals wurde im Paragraph 1631 festgelegt, dass Eltern zwar „die Pflicht und das Recht“ haben, „das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“ – dass damit zugleich aber rüde Erziehungsmethoden keineswegs zulässig sind: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, heißt es weiter. Und: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere, entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Schon der Versuch, ein Kind zu quälen oder roh zu misshandeln, wird unter Strafe gestellt. Dagegen soll ein 28-jähriger Vater Ende 2017 doppelt verstoßen haben: Als er  in der Ehewohnung in Holthausen mit einer Heißklebepistole hantierte, soll er sich von seinem zweijährigen Sohn – der unbedingt mitmachen wollte – so genervt gefühlt haben, dass er absichtlich die heiße Klebepistole auf den Handrücken des Jungen gedrückt, dem Kind dadurch eine kreisrunde Verbrennung zugefügt habe. Wochen danach, so die Anklage, habe er den Jungen in einem Döner-Laden massiv geohrfeigt, weil das Kind sich geweigert habe, zu essen.

Die Anzeige von stammte von der Mutter des Jungen, die sich wegen der brutalen Erziehungsmethoden des Vaters an die Behörden gewandt hatte. Ähnlich ausgerastet ist laut Anzeige eine 35-jährige Mutter Anfang 2020 in einer Bankfiliale. Ihrer Tochter, die bei ihr im Kinderwagen saß, soll die Frau grundlos und mit Wucht ins Gesicht geboxt, soll den Kinderwagen danach wutentbrannt hin- und hergerüttelt haben. Hier sind Mitarbeiter dem Kind zu Hilfe gekommen, sind  eingeschritten und haben die Kundin angezeigt.

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