Urteil in Düsseldorf Geständiger Millionenbetrüger muss ins Gefängnis
Düsseldorf · Telefonakquise, persönliche Anschreiben – für die Kunden wirkte das Aktiengeschäft eines 53-Jährigen offenbar seriös. Wertpapiere wurden von ihrem Geld aber nicht erworben und der Mann jetzt verurteilt.
Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten hat das Landgericht am Freitag einen 53-jährigen Kaufmann wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges verurteilt. Er hatte zu Prozessbeginn Mitte September eingeräumt, dass er durch betrügerischen Aktienhandel zusammen mit mehreren Komplizen zwischen Anfang 2012 und Mitte 2013 rund 3,5 Millionen Euro von gutgläubigen Geldgebern erschwindelt hat. Sechs Monate der dafür nun verhängten Strafe sollen laut Urteil bereits als verbüßt gelten – wegen „rechtsstaatswidriger Verzögerung“ des gesamten Verfahrens. Denn erst acht Jahre nach Ende der angeklagten Tatzeit sah sich die Justiz in der Lage, den Fall zu verhandeln und zu beurteilen.