Prozess in Düsseldorf Zu hohe Pension: Lehrerin muss 15.000 Euro zahlen

Düsseldorf · Die frühere Beamtin hatte durch einen Rechenfehler beim NRW-Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) jahrelang viel zu viel Gehalt kassiert – laut Anklage fast 95.000 Euro. Statt den offenkundigen Fehler zu melden, habe sie jahrelang stillgehalten.

 Im Düsseldorfer Amtsgericht wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Im Düsseldorfer Amtsgericht wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Unter der Auflage, 15.000 Euro als Buße zu zahlen, wurde ein Betrugsverfahren gegen eine ehemalige Lehrerin jetzt beim Amtsgericht eingestellt. Die frühere Beamtin (67) hatte durch einen Rechenfehler beim NRW-Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) jahrelang viel zu viel Gehalt kassiert – laut Anklage insgesamt sogar fast 95.000 Euro. Doch statt diesen offenkundigen Fehler zu melden, habe sie jahrelang stillgehalten, das üppige Gehalt wortlos eingestrichen. Dabei hatte die Angeklagte im Rahmen einer Altersteilzeit ihre Wochenstunden von 28 auf 14,40 Stunden reduziert, also fast auf die Hälfte ihrer ursprünglichen  Arbeitszeit. Da diese Änderung aber in das Besoldungssystem des LBV zunächst nicht eingetragen wurde, erhielt die Frau trotz halber Stelle weiterhin ihr volles Gehalt.

Das hätte ihr auffallen müssen, so die Staatsanwaltschaft – und weil sie es als Beamtin „pflichtwidrig unterlassen“ habe, den Fehler zu melden, musste sie nun unter Betrugsanklage vors Amtsgericht. Dort konnte sie belegen, dass sie die zuviel gezahlten Gehälter inzwischen in voller Höhe von 94.065,41 Euro zurückgezahlt, die Landeskasse also vor einem Defizit bewahrt hatte. An ihrer Verfehlung änderte das zwar nichts, aber da der Ursprungsfehler nicht von ihr begangen, sondern nur ausgenutzt worden war, hat eine Richterin das Verfahren gegen die Ex-Pädagogin gegen die erwähnte Geldauflage eingestellt.

(wuk)
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