Entscheidung in Düsseldorf Elbers scheitert mit Anzeige gegen Rathaus

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft hatte im Presseamt ermittelt, weil der frühere Oberbürgermeister Dirk Elbers Anzeige erstattet hatte. Er glaubte, aus dem Rathaus seien Informationen über seine Einkommensverhlätnisse an die Öffentlichkeit gedrungen. Jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt.

 Der Düsseldorfer Ex-Oberbürgermeister Dirk Elbers – hier mit Nachfolger Thomas Geisel (l.) – hatte Strafanzeige gegen das Rathaus gestellt.

Der Düsseldorfer Ex-Oberbürgermeister Dirk Elbers – hier mit Nachfolger Thomas Geisel (l.) – hatte Strafanzeige gegen das Rathaus gestellt.

Foto: Bretz Andreas

Wer hat im Rathaus über eine Anfrage zu den Einkommensverhältnissen des ehemaligen Oberbürgermeisters Dirk Elbers geplaudert? Das hätte der Christdemokrat, der von 2008 bis 2014 Oberbürgermeister des Landeshauptstadt war, gerne gewusst und erstattete nach Medienberichten im Januar 2018 Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nun eingestellt: weil erstens nicht festgestellt werden konnte, dass Mitarbeiter des Amtes für Kommunikation mit Journalisten gesprochen hatten; und weil zweitens Elbers selbst zuvor über sein Einkommen  öffentlich gesprochen hatte.

„Sofortrente“ wurde vom Landtag abgeschafft

Elbers’ „Sofortrente“ war von Anbeginn ein Politikum. Er erhielt die Zusage über monatlich rund 4200 Euro erst durch Anrechnung früherer beruflicher Tätigkeiten. Der Vorgang war in- und  extern umstritten, später beschäftigte sich der Landtag mit der Regelung und schaffte die Sofortpension ab.

Dass im aktuellen Fall der Auskunftsanspruch der Presse überwog, hat sich Elbers nach Aussage der Ermittler selbst zuzuschreiben. Er habe in einem Interview im August 2015 „selbst angegeben, so viel zu arbeiten, dass er hoffe, die ihm gezahlte Pension am Jahresende zurückzahlen zu können. Da er dabei auch erwähnte, seine Privateinkünfte mit seiner Pension verrechnen zu müssen, war die Thematik der Öffentlichkeit bereits seit geraumer Zeit bekannt“. Die spätere Presseveröffentlichung aus dem Jahr 2018,  er sei aus dem Rathaus um die Erteilung von Auskünften über seine Einkommensverhältnisse gebeten worden, „war daher weder ein Geheimnis im Sinne der relevanten Strafvorschriften noch bestand aufgrund seiner eigenen öffentlichen Erklärungen ein Geheimhaltungswille des ehemaligen Oberbürgermeisters“.

Elbers hat keine Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt.

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