Wirtschaft Handel enttäuscht von Verkaufssonntag
Düsseldorf · Am ersten Verkaufssonntag des zweiten Halbjahres blieben viele Geschäfte leer. Die Händler geben den vielen Absagen die Schuld, die die Gewerkschaft Verdi vor Gericht erstritten hat. Sie hätten deshalb zu wenig Werbung gemacht.
Nach vielen Absagen in den vergangenen Monaten fand am Wochenende wieder ein Verkaufssonntag in Düsseldorf statt. Doch die Händler sind weiter sauer. Ein Überblick über das strittige Dauerthema.
Wie lief der verkaufsoffene Sonntag am 26. August in Düsseldorf? Alle von unserer Redaktion befragten Händler oder Handelsorganisationen zeigten sich gleichermaßen enttäuscht vom vorigen Verkaufssonntag. „Ohne zu schwarz malen zu wollen, wir sind nicht richtig glücklich, die Kundenfrequenz war nicht toll, es war in den Läden nicht voll“, sagte Carsten Sentker vom Kaufhof bereits direkt am Sonntag bei Geschäftsschluss. In Düsseldorfs Einkaufszentren sah man am Sonntag das gleiche Bild. Obwohl das Gourmetfestival zahlreiche Menschen auf die nahe Kö lockte, wurden die Center nicht richtig voll. Harald Feit, Leiter der Schadow-Arkaden, berichtet davon, dass die Kundenfrequenz um 15 Prozent unter dem Wert beim vorigen Verkaufssonntag im März gelegen hat. Ähnlich klingt das Fazit des Handelsverbands. „Wir haben das Gefühl, unsere Mitgliedsunternehmen sind nicht gerade hocherfreut über den Sonntagsverlauf“, sagte Rainer Gallus, Geschäftsführer des Verbandes.
Was sagen die Händler über die möglichen Ursachen für die wenigen Kunden am Sonntag? Zum einen war das Wetter nicht ideal für einen Verkaufstag. Feit sieht verkaufsoffene Sonntage in der Zeit zwischen Mai und September ohnehin kritisch, es sind die Monate, in denen die meisten Menschen ihre Urlaubszeit außerhalb Düsseldorfs verbringen. „Da hilft auch der Zustrom durch die Gäste das Caravan-Salons wenig“, sagt Feit. Doch insgesamt ist man sich einig, dass es einen anderen Grund gibt, warum so viele Kunden zuhause blieben. „Durch die vielen Gerichtsverfahren, in denen verkaufsoffene Sonntage in der Vergangenheit sehr kurzfristig verboten worden waren, ist die Händlerschaft zutiefst verunsichert“, sagt Handelsverbands-Geschäftsführer Gallus. Weil die Händler erneute Absagen kurz vor dem Verkaufssonntag fürchteten, hätten sie darauf verzichtet, viel Werbung zu schalten. „Die Lage ist für uns extrem unbefriedigend“, sagt Gallus weiter. Teilweise waren verkaufsoffene Sonntage noch am Freitag zuvor gerichtlich untersagt worden. Auch die Kunden würden generell den Verkaufssonntagen wegen der vielen Absagen weniger Beachtung schenken, weniger mit ihnen planen, meint Sentker (Kaufhof).
„Die Unsicherheit auf Händlerseite ist ein Riesenproblem für unsere Mitglieder, weil sie, wenn das Gericht doch noch positive Bescheide schickt, so schnell kaum noch Reklame für die Verkaufssonntage machen könnten“, meint auch Hans Meijers, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Kö, die beim Verkaufssonntag mitgemacht hatte.
Was wünschen sich die Händler jetzt? „Wir brauchen Planungssicherheit für die verbleibenden Verkaufssonntage dieses Jahres“, sagt Meijers. Dabei gehe es nicht nur um die Werbung für die Veranstaltungen, sondern ganz konkret auch um die Personalplanung. „Wir fordern auch mehr Mut von Verwaltung und Politik gegenüber Verdi bei der Durchsetzung der nächsten Verkaufssonntage“, sagt Gallus.
Wogegen klagt Verdi und wie begründen die Gerichte? Ein Präzedenzfall war erst der geplante Verkaufssonntag im Juli. Am Sonntag, dem 1. Juli 2018, mussten die Geschäfte in Düsseldorf in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt geschlossen bleiben. Dies hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit dem Antrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben. Das Gericht hatte wieder auf den „besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe“ verwiesen. Dieser Schutz werde durch Paragraf 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW in der seit Ende März 2018 geltenden Neufassung dahingehend geregelt, dass ein „besonderer Sachgrund für eine Sonntagsöffnung“ gegeben sein müsse. Dieser sei nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW im Einzelfall konkret zu prüfen und zu begründen.
Was regelt das neue NRW-Gesetz? Die Einzelhändler in den Kommunen können künftig theoretisch an bis zu acht Sonntagen im Jahr öffnen. Eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes hat im März das Landesparlament beschlossen. Kritik dazu kam umgehend von den Kirchen und Gewerkschaften. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) begründete die Reform damit, dass endlich „Rechtssicherheit“ für Händler, Kommunen und Kunden“ geschaffen worden sei. In den vergangenen zwei Jahren hatte es von den Gerichten landesweit 70 Untersagungen von geplanten Ladenöffnungen am Sonntag gegeben. Verdi hatte meist sehr spät geklagt. Die Städte sollten die Zeit bekommen, Einsicht zu zeigen.