Ex-Chef des Düsseldorfer Gesundheitsamtes Gericht bestätigt die Kündigung von Klaus Göbels

Düsseldorf · Der ehemalige Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes hatte gegen seinen Rauswurf bei der Stadt geklagt. Schon vor seiner Kündigung hatte er mit der Stadtspitze im Streit gelegen.

 Klaus Göbels (l.) im Arbeitsgericht mit seinem Anwalt Marcus Iske

Klaus Göbels (l.) im Arbeitsgericht mit seinem Anwalt Marcus Iske

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Leiters des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, Klaus Göbels, abgewiesen. Ob er nun vor das Landesarbeitsgericht zieht, ließ er am Freitag offen, dies will er nach Zustellung des Urteils und Prüfung der Begründung mit seinem Anwalt Marcus Iske entscheiden.