Prozess vor Düsseldorfer Amtsgericht Geldstrafe für Familienvater wegen Facebook-Postings

Düsseldorf · Nicht jedes Ärgernis muss man auf Sozialmedien im Internet posten. Daran wurde ein 54-jähriger Familienvater gestern vom Amtsgericht erinnert.

Er hatte in einem Facebook-Beitrag im März 2018 behauptet, der Direktor einer Förderschule „schikaniert gerne Kinder“. Dass er dafür wegen übler Nachrede zu 700 Euro Strafe verdonnert werden soll, sah der Vater einer Förderschülerin zunächst nicht ein.

Doch sein Versuch, diesen Beitrag als Ausdruck „freier Meinungsäußerung“ darzustellen, misslang. „Ich habe das geschrieben, weil es stimmt“, so der Angeklagte. Seine Tochter sei „angepackt worden von einem Lehrer“, er habe Strafanzeige gestellt, doch das Verfahren sei eingestellt worden. Beim Direktor vorstellig geworden, habe der ihm erklärt: „Sie sollten die Schule wechseln!“

Das hat das Kind inzwischen getan, nur sei der Direktor auch mit anderen Kindern unschön verfahren. Zu einer Schülerin habe er gesagt: „Du bist sowieso doof“. Ob das wirklich stimmte, musste die Richterin nicht klären.

Sie redete dem Angeklagten ins Gewissen, erinnerte daran, dass eine Behauptung auch bewiesen werden muss – oder andernfalls als üble Nachrede bestraft wird. Der aufgebrachte Vater nickte dazu, fand aber, für ihn als Hartz-IV-Empfänger seien „700 Euro viel Geld“. Zumal er aktuell noch eine andere Geldstrafe wegen einer anderen Straftat abstottert.

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