Er tötete drei Menschen Düsseldorfer Amokläufer nach Attacke auf Mithäftling erneut verurteilt

Düsseldorf/Bielefeld · Im Februar 2014 tötete er drei Menschen und zündete zwei Kanzleien an. Jetzt wurde der Amokläufer von Düsseldorf erneut verurteilt.

 Der Angeklagte, hier vor dem Landgericht Düsseldorf, wurde jetzt in Bielefeld erneut verurteilt.

Der Angeklagte, hier vor dem Landgericht Düsseldorf, wurde jetzt in Bielefeld erneut verurteilt.

Foto: dpa/Matthias Balk

Der Mann, der im Februar 2014 in einem Amoklauf drei Menschen ermordet, zwei Anwaltskanzleien angezündet und etliche weitere schwere Straftaten begangen hat, ist am Freitag in Bielefeld wegen versuchten Totschlags erneut verurteilt worden. Das Landgericht verhängte gegen den in China geborenen Yanqing T., der bereits eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, weitere acht Jahre Haft und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Das Gericht attestierte dem inzwischen 53-Jährigen eine leicht reizbare und immer wieder auf Rache ausgerichtete Persönlichkeit, bei der von einem Hang zu weiteren Gewalttaten auszugehen sei. Rache soll auch das Motiv für den Angriff in der JVA Bielefeld gewesen sein, bei dem T. einen Mitgefangenen mit einer Scherbe attackierte. Als beide noch in Düsseldorf einsaßen, soll T. dem Mann erzählt haben, dass er einen JVA-Bediensteten töten wolle. Der Mann meldete das, die Anstaltsleitung verschärfte die Haftbedingungen für T., der schließlich nach Bielefeld verlegt wurde. Dorthin kam später durch eine Justizpanne auch der frühere Mitgefangene. T. soll ihn dann aus Rache mit einer Scherbe am Hals verletzt haben.

Am 28. Februar 2014 hatte T. in Düsseldorf seine Anwältin erstochen, weil er sich schlecht vertreten fühlte. Zuvor war er wegen Körperverletzung an seiner Ex-Chefin zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt worden. Zudem verletzte er ihren Kollegen mit einem Messer tödlich und legte Feuer. Anschließend fuhr er nach Erkrath, erschoss eine Anwaltsgehilfin, verletzte einen Anwalt und setzte auch diese Kanzlei in Brand.

Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will Revision einlegen. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die von einem Mordversuch im Gefängnis ausgingen, überlegen, das Urteil anzufechten.

(kess/dpa)
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