Düsseldorf Wasser auf Grill gekippt — Freispruch für Nachbarin

Düsseldorf · Eine Ladung Wasser hat sich auf dem Gasgrill eines Düsseldorfers ergossen. Klar ist: Das Wasser kam vom Balkon der Nachbarin. Dennoch bleibt der Fall ungeklärt.

 Die Frau war angeklagt, weil sie Wasser auf den Grill ihres Nachbarn geschüttet haben sollte. (Symbolbild)

Die Frau war angeklagt, weil sie Wasser auf den Grill ihres Nachbarn geschüttet haben sollte. (Symbolbild)

Foto: Shutterstock/LoloStock

Der monatelange Nachbarschaftsstreit um die Grillfreuden eines Managers (55) und seiner Familie in Niederkassel konnte im Amtsgericht gestern nicht beigelegt werden.

Aus Ärger über das Grillen der Mitbewohner soll eine 52-jährige Nachbarin laut Anklage nämlich an einem Juliabend 2016 von ihrem darüber liegenden Balkon einen Schwall Wasser auf den Gasgrill hinuntergekippt, den Nachbarn durch die damit ausgelöste Wasserdampf-Fett-Explosion an Händen, Armen und Beinen verbrüht haben. Weil ihre Täterschaft aber nicht zweifelsfrei zu beweisen war, wurde die Frau nun freigesprochen.

Sie bot am Donnerstag nämlich eine Alibi-Zeugin auf, die bestätigte, dass sich die Angeklagte am Tatabend auf einem Golfplatz aufgehalten habe. Dem standen die Aussagen des betroffenen Ehepaars entgegen, wonach der Wasserguss nur vom direkt darüber liegenden, obersten Balkon der alleinstehenden Angeklagten stammen konnte.

Die Richterin hielt alle drei Zeugen für "sehr glaubhaft". Auch bezweifelte sie nicht, dass das Wasser nur vom Balkon der Angeklagten gekommen sein könne. Andererseits sei die Frau aber nicht verpflichtet, jetzt anzugeben, ob sich während ihrer Golfstunden ein oder mehrere Besucher in ihrer Wohnung aufgehalten und das Wasser hinuntergekippt haben könnten.

Der Staatsanwalt war trotz Alibi von der Schuld der 52-Jährigen überzeugt, hat daher acht Monate Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Ob das anderslautende Urteil der Richterin nun rechtskräftig wird, ist noch ungewiss.

(wuk)
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