Urteil in Düsseldorf Keine Strafe für das Zahlen mit Falschgeld

Düsseldorf · Auf der Düsseldorfer Rheinkirmes hat eine 34-Jährige vor drei Jahren mit einem falschen Fünfziger gezahlt. Warum sie trotzdem freigesprochen wurde.

Das Gericht in Düsseldorf sprach die 34-Jährige frei.

Das Gericht in Düsseldorf sprach die 34-Jährige frei.

Foto: dpa

(wuk) Fast vier Millionen Gäste hatten 2019 die große Rheinkirmes besucht – und doch ist mitten imTrubel eine 34-Jährige mit einem falschen Fünfziger direkt aufgefallen. An einem Getränkestand hatte sie damals versucht, zwei Drinks mit dem Schein zu bezahlen. Am Montag vorm Amtsgericht wegen versuchten Betruges sowie wegen Geldfälschung angeklagt, wurde sie allerdings freigesprochen.