Prozess in Düsseldorf Schüler mit Schreckschusspistole bedroht - Geldstrafe für Wachmann

Düsseldorf · Weil er zwei Schüler mit einer Schreckschusspistole bedrohte, muss ein 35-Jähriger Wachmann aus Düsseldorf eine Geldstrafe zahlen. Darüber wird er vom Gericht per Post informiert – denn zur Verhandlung tauchte er nicht auf.

Weil er zwei Schüler mit einer Schreckschusspistole bedrohte, muss ein 35-Jähriger Wachmann aus Düsseldorf eine Geldstrafe zahlen. Darüber wird er vom Gericht per Post informiert — denn zur Verhandlung tauchte er nicht auf.

2800 Euro Strafe wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch in Abwesenheit gegen einen 35-jährigen Wachmann verhängt. Als Sicherheitsmitarbeiter auf einem Baustellengelände der alten Glashütte in Düsseldorf-Gerresheim hatte er laut Anklage im Juni 2016 zwei Schüler (15/16) mit einer Schreckschusspistole bedroht.

Als einer der Jungs weglief, hatte der Wachmann sogar einen Schuss auf ihn abgegeben, so die Anklage weiter. Ob das so zutraf, konnte die Richterin am Mittwoch aber nicht klären: Weder die Schüler noch der Angeklagte ließen sich zum Verhandlungstermin blicken. Den Sicherheitsmitarbeiter hat das vor einer Strafe nicht bewahrt.

Vor leerer Anklagebank erließ die Richterin einen schriftlichen Strafbefehl gegen ihn über 140 Tagessätze zu je 20 Euro. Laut Anklage hatte er als zuständige Security-Kraft auf jenem Baustellengelände damals nachmittags die Schüler gestellt, die dort angeblich Fotos machen wollten. Sofort soll er die Jugendlichen mit geladener Schreckschusspistole bedroht und zum Stehenbleiben aufgefordert haben.

Als einer dennoch weglief, habe der Angeklagte abgedrückt, die Waffe dann auf den anderen Schüler gerichtet und ihn bedroht. Dabei besaß der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Sicherheitsdienst keine Erlaubnis für den Besitz oder das Führen einer solchen Waffe.

Gegen die Geldstrafe, über die er nun detailliert per Post informiert wird, kann der 35-Jährige noch Einspruch einlegen. Dann müsste die Richterin die ganze Verhandlung neu ansetzen.

(wuk)
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