Prozessauftakt verschoben Düsseldorfer Vermögensverwalter soll mehr als 200.000 Euro veruntreut haben

Düsseldorf · Aus fremdem Firmenvermögen soll ein 48-Jähriger mehr als 200.000 Euro abgezweigt haben. Eigentlich sollte am Montag der Prozess gegen ihn starten – wurde aber wegen eines Formfehlers verschoben.

 Das Land- und Amtsgericht an der Werdener Straße in Düsseldorf (Archivbild).

Das Land- und Amtsgericht an der Werdener Straße in Düsseldorf (Archivbild).

Foto: dpa/Marcel Kusch

An einem Formfehler ist am Montag beim Amtsgericht der Prozess gegen einen 48-jährigen Vermögensverwalter gescheitert. Laut Anklage soll er sich in 26 Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht, soll als Treuhänder aus fremden Firmenvermögen insgesamt mehr als 230.000 Euro auf eigene Konten abgezweigt haben. Da die Anklagebank aber leer blieb und offen war, ob der Angeklagte überhaupt eine ordnungsgemäße Ladung zum Gerichtstermin erhalten hatte, wurde der Start für den Untreueprozess jetzt auf den 2.November verschoben.

Als Geschäftsführer einer Vermögensverwaltung besaß der 48-Jährige laut Anklage auch Kontovollmacht für die Betreuung einer Hotelkette. Folgt man jetzt den Vorwürfen gegen ihn, dann hat er zwischen 2011 und 2014 allerdings aus dem Hotelvermögen durch 21 Umbuchungen insgesamt rund 170.000 Euro angeblich auf firmenfremde Konten umgebucht, auf die er Zugriff hatte.

Mit ähnlichen Tricks soll er dem Vermögen einer Imbissfirma in der Altstadt erheblichen Schaden zugefügt haben. Die Anklage wirft ihm jetzt vor, 2011 über vier Monate hinweg zwar die Ladenmiete der Imbissfirma eingenommen, das Geld dann aber nicht an den Hauseigentümer in der Altstadt weiter geleitet zu haben. Entstanden ist dadurch angeblich ein Schaden von mehr als 60.000 Euro. Die Staatsanwältin geht hier von gewerbsmäßig begangenen Taten aus, weil sich der Angeklagte durch die Vielzahl heimlicher Abbuchungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft habe.

Schon bei einfacher Untreue drohen Haftstrafen bis zu fünf Jahren, bei Gewerbsmäßigkeit liegt die Strafandrohung sogar deutlich höher. Nach bisherigen Informationen hatte sich der 48-Jährige während der Ermittlungen zu den Vorwürfen noch nicht geäußert. Ob er dabei bleibt oder ob er zu den 26 Anklagepunkten eine Stellungnahme vorbereitet, wird sich beim nächsten Prozessanlauf Anfang November zeigen.

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