Gericht Bedrohte Wehrhahn-Angeklagter Vermieter?

Im Prozess um den Anschlag wurden am Montag mehrere Zeugen über den 52-Jährigen befragt. Der Angeklagte gilt nicht mehr als dringend tatverdächtig und ist seit einigen Wochen auf freiem Fuß.

 Der Angeklagte im Wehrhahn-Prozess

Der Angeklagte im Wehrhahn-Prozess

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mit Vernehmung weiterer Zeugen hat das Landgericht den Wehrhahn-Prozess gegen einen 52-jährigen Ex-Soldaten gestern fortgesetzt. Von dem Stapel zusätzlicher Beweisanträge, die der Staatsanwalt zuletzt vorgelegt hatte, will das Gericht jetzt sechs Anträgen nachgehen, zehn wurden zurückgewiesen, über den Rest ist noch nicht entschieden.

Der Kronzeuge aus der Haft will aber weiter schweigen. Ihm soll der Angeklagte im Untersuchungsgefängnis den fremdenfeindlichen Anschlag vom Juli 2000 mit einer Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn mit zehn teils schwer verletzten Mitglieder einer Gruppe überwiegend jüdischer Sprachschüler gestanden haben. Details dazu und Beweise will der U-Haft-Zeuge aber nur unter gewissen Bedingungen liefern.

 Die Aussagen des Verhandlungstages am Montag bezogen sich auf verschiedene Themen. So bestätigte beispielsweise ein anderer Zeuge aus der damals rechten Szene, dass der Angeklagte „bekannt“ gewesen, aber als „stammtischrechts“ und ohne politische Überzeugung eingeschätzt worden sei. Zu Wort kam als Zeuge außerdem ein früherer Vermieter des Angeklagten. Bei ihm soll der 52-Jährige einmal getönt haben, als Ex-Soldat über „große technische Fähigkeiten“ zu verfügen – auch zu solchen Dingen wie Bomben und Sprengfallen. Im Prozess hat der 52-Jährige solche Kenntnisse dagegen stets bestritten, ebenso wie jede Mitwirkung an dem Bombenanschlag vor 18 Jahren.

Das Landgericht befand schon vor Wochen in einer Zwischenbilanz, dass der Ex-Soldat dennoch nicht mehr als „dringend tatverdächtig“ gelten könne – und hat ihn deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen. Er befindet sich auf freiem Fuß. Sein damaliger Vermieter gab weiterhin an, der Angeklagte habe sich die Wohnung damals mit falschen Angaben erschlichen, sei dann mit der Miete in Rückstand geraten – und soll den mahnenden Vermieter schließlich auch noch bedroht haben. Dieser strebte neben der Mietkündigung dann auch eine Räumung der Wohnung an, vorher sei der Angeklagte aber ausgezogen. Trotzdem habe der Vermieter den Ex-Soldaten wegen Einmietbetruges angezeigt.

Im weiteren Prozess will das Landgericht jetzt zu diversen Bereichen rund um den Angeklagten und um den damaligen Anschlag noch etliche weitere Zeugen hören. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist damit weiterhin nicht in Sicht.

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