Prozess in Düsseldorf Teenager-Trio wegen Hofgarten-Vergewaltigung zu Haftstrafen verurteilt

Düsseldorf · Sie lockten eine 51-jährige Wuppertalerin in den Düsseldorfer Hofgarten und fielen dann über sie her. Dafür müssen drei Jugendliche nun ins Gefängnis. Am Donnerstag fiel das Urteil.

 Der Hofgarten in Düsseldorf (Archivfoto).

Der Hofgarten in Düsseldorf (Archivfoto).

Foto: dpa/Martin Gerten

Mit drei Schuldsprüchen und mehrjährigen Jugendstrafen hat das Amtsgericht am Donnerstag den Prozess um eine besonders perfide Gruppenvergewaltigung im Hofgarten beendet. Im Juni 2019 hatte eine 51-jährige Altstadtbesucherin wegen Übelkeit frühmorgens eine Disko verlassen, war nahe des Grabbe-Platzes von einem angeblich hilfsbereiten Mädchen (15) angesprochen, in den Hofgarten geleitet, dort aber von zwei Komplizen (16/18) der „Helferin“ vergewaltigt und ausgeraubt worden. Davon war das Amtsgericht nach sechswöchigem Prozess jetzt überzeugt, schickte die 15-Jährige für zwei Jahre in Jugendhaft, ihre beiden Mittäter wurden zu 27 Monaten sowie zu 30 Monaten Jugendhaft verurteilt. Ein vierter Tatverdächtiger wurde freigesprochen.

Als vermeintliche Helferin in der Not hatte die 15-jährige Schülerin das nachfolgende Verbrechen damals überhaupt erst möglich gemacht – und hatte das stark angetrunkene Opfer zunächst in Sicherheit gewiegt, dann in den Hofgarten gelotst. Daran gab es aus Sicht des Jugendgerichts keinerlei Zweifel. Die Opferzeugin hatte in dem Verfahren, das mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Angeklagten seit dem 3.März hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, alle schrecklichen Details jener Tatnacht noch einmal präzise schildern müssen. Denn von der Anklagebank kam zunächst keine Aussage der vier Verdächtigen. Erst im Schlusswort wiederholten drei der Angeklagten, was sie schon nach ihrer Festnahme bei der Polizei behauptet hatten: Die betrunkene Altstadtbesucherin habe damals gebeten, man möge sie doch nach Hause bringen – und habe als Gegenleistung dafür freiwillig Sex angeboten.

Eine Erklärung dafür, warum dem Opfer hinterher die Handtasche samt Bargeld und Handy fehlte, lieferten die jugendlichen Tatverdächtigen damals nicht. Obwohl sich das Opfer jetzt im Prozess mehrfach in Detailschilderungen dieser Tatnacht widersprach, folgten die Richter aber dieser Darstellung zum Kerngeschehen, auch gestützt auf DNA-Spuren von zwei der Angeklagten vom Tatort und von der Kleidung des Opfers. Demnach hatte sich der vierte Angeklagte (16) deutlich vor den Verbrechen der Übrigen vom Tatgeschehen distanziert, sich sogar aus dem Hofgarten entfernt – und erst später einige seiner Kumpane wieder getroffen.

Die Staatsanwältin forderte dennoch auch für ihn eine zweijährige Jugendstrafe, das Gericht aber sprach den 16-Jährigen frei. Ihm sei eine Beteiligung oder auch nur eine Unterstützung nicht nachzuweisen. Seine Kumpane wurden dagegen als Vergewaltiger schuldig gesprochen sowie wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung. Das Urteil gegen das Mädchen erging wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und Körperverletzung sowie wegen gemeinschaftlichen Raubes. Die Verteidiger der Verurteilten wollen dieses Urteil nicht hinnehmen. Sie haben bereits Berufung beim Landgericht angekündigt.

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