Amtsgericht Düsseldorf Verfahren gegen Greenpeace-Demonstranten wurde eingestellt
Düsseldorf · Zweieinhalb Jahre nach ihrer Protestaktion an der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei in Düsseldorf mussten sich vier Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem Amtsgericht verantworten. Vier von ihnen kletterten auf das Vordach und entrollten ein Plakat. Die nun angeklagten sollen „Beihilfe zum Hausfriedensbruch“ geleistet haben.
(wuk) Straflos eingestellt hat das Amtsgericht aus formellen Gründen die Verfahren gegen drei Umweltaktivisten aus Norddeutschland. Ihnen war vorgeworfen worden, bei einer Protestaktion vor der Düsseldorfer Staatskanzlei im März 2021 mindestens Beihilfe zum Hausfriedensbruch geleistet zu haben. Gegen entsprechende Strafbefehle hatten vier der Demonstranten im Alter zwischen 31 und 53 Jahren Einspruch eingelegt. Drei davon hatten damit Erfolg, eine vierte Angeklagte war zum Prozess nicht erschienen, ihr Strafverfahren wurde abgetrennt.
Die Angeklagten, die als Klimaaktivisten der Gruppe Extinction Rebellion angehören sollen, hatten sich damals laut Anklage auch mit Mitgliedern von Greenpeace vor der Staatskanzlei am Horionplatz versammelt, um gegen die Kohlepolitik zu protestieren. Weil an diesem Tag ein Beschluss zur Ausweitung der Braunkohle-Tagebaue erwartet wurde, nahmen die Demonstranten dies zum Anlass für ihre Protestaktion. In diesem Rahmen sollen einige der Demonstranten auf das Vordach der NRW-Landesbehörde geklettert sein, ein Plakat entrollt und das Gebäude erst Stunden später über ein Fenster verlassen haben. Das hatte zu Verfahren wegen Hausfriedensbruchs geführt. Den angeklagten Demonstranten wurde angelastet, sie hätten die Kletter-Aktivisten durch ihre Anwesenheit vor dem Gebäude in deren Entschluss zur Besteigung des Vordachs bestärkt, sie also unterstützt und ihnen ein gesteigertes Sicherheitsgefühl gegeben. Daraus resultierten die Verfahren wegen Hausfriedensbruchs oder der Beihilfe dazu. Wie dabei herauskam, lag gegen die vier Angeklagten kein Strafantrag vor. Aus diesem Grund mussten die Verfahren gegen sie aus formellen Gründen eingestellt werden.