Forderung der Stadt Düsseldorf Verein rät bei Belsenpark-Gebühr zu Klage

Düsseldorf · Laut dem Eigentümerverein Haus und Grund haben die 960 Grundstückseigentümer rund um den Belsenpark gute Erfolgsaussichten, nicht die von der Stadt geforderten Gebühren bezahlen zu müssen.

 Der Belsenpark liegt in Oberkassel und Heerdt.

Der Belsenpark liegt in Oberkassel und Heerdt.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Der Streit um Erschließungsgebühren für den Belsenpark könnte vor Gericht landen: Der Eigentümerverein Haus und Grund rät vielen der Betroffenen, Klage gegen den Bescheid der Stadt einzulegen. Die Rechtslage sei nämlich ganz anders, als die Verwaltung sagt.

Kostenpflichtiger Inhalt Wie berichtet, will die Stadt fünf Jahre nach Eröffnung des Belsenparks rund eine Million Euro auf die Grundstücksbesitzer rund um die Grünfläche umlegen. Die Bescheide gingen laut Verwaltung im Dezember raus. Wie der Vorstand von Haus und Grund in Düsseldorf, Werner Fliescher, unserer Redaktion sagte, gab es schon einige Anfragen dazu. Der Verein rate allen Hauseigentümern, deren Grundstück nicht direkt am Park liegt, zu einer Klage gegen den Bescheid.

Der Grund, so Fliescher: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1987. Demnach könne man Eigentümer nur dann zur Kasse bitten, wenn sie auch gleichmäßig von einer Parkfläche profitieren. „Dies dürfte für Grundstückseigentümer, die außerhalb der Sichtweite des Parks liegen, nicht der Fall sein.“ So seien im aktuellen Fall sogar Eigentümer angeschrieben worden, deren Grundstück auf der anderen Seite der Hansaallee liege – „und die noch nicht mal einen Blick auf den Park werfen können“.

Die Stadt hatte nach eigenen Angaben einen Umkreis von 200 Metern von den Außengrenzen des Parks gezogen. Die Erschließungsbeiträge entsprechend einzuziehen, sei ihre rechtliche Verpflichtung, wie ein Sprecher gesagt hatte. Betroffen davon seien 960 Grundstückseigentümer.

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