Prozess in Düsseldorf Vater wegen Missbrauchs seiner Tochter angeklagt

Düsseldorf · Der 43-Jährige soll sich an seiner Tochter vergangen haben, als sie neun Jahre alt war. Er sitzt in seit Januar U-Haft. Zu den Vorwürfen hat er sich am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Düsseldorf nicht geäußert.

Seit Dienstag muss sich ein 43-jährige Vater wegen Kindesmissbrauchs verantworten.

Seit Dienstag muss sich ein 43-jährige Vater wegen Kindesmissbrauchs verantworten.

Foto: Geilhausen

Die Anklage, von einer Staatsanwältin routiniert vorgetragen, erschüttert eine Frau im Zuschauerraum so sehr, dass sie den Saal fluchtartig verlassen muss. Der Mann,  der der Anklagevertreterin gegenüber sitzt, zeigt dagegen keine Regung.

Vor zwölf Jahren soll der begonnen haben, seine Tochter zu missbrauchen. Als sie neun Jahre alt war, habe er sich in ihrem Kinderzimmer auf sie gelegt und zum Oralsex genötigt. Wie oft und an welchen Tagen die Übergriffe geschahen, lässt sich laut Anklage nicht mehr genau feststellen.

Als das Mädchen zehn Jahre alt war, sollen es Vergewaltigungen gewesen sein, die der Vater ihr antat. Auch von analen Vergewaltigungen, vollendete und versuchte, ist die Rede, bei denen das Mädchen festgehalten wurde, um sich nicht wehren zu können.

2011 endete laut Anklage das Martyrium des Kindes, das erst Ende vergangenen Jahres bekannt und angezeigt wurde.  Der Vater war bereits früher  ins Visier der Polizei geraten: Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten die Beamten 2016  Kinderpornografie auf seinem Rechner.

Jungen und Mädchen, deutlich unter 14 Jahren, wurden auf Fotos und Videos nackt und fixiert gezeigt,  und bei jeder Art des sexuellen Missbrauchs durch Erwachsene.  Es habe sich dabei um reale Szenen oder zumindest um wirklichkeitsnahe Darstellungen gehandelt, so die Anklage. Mehr als 32 Stunden umfasst allein das sichergestellte Videomaterial.

Der Angeklagte, der aufgrund eines Kommunikationsfehlers zwischen Haftanstalt und Gericht am Dienstag mit mehrstündiger Verspätung in den Verhandlungssaal gebracht wurde, ließ durch seinen Anwalt ausrichten, dass er sich zu den Vorwürfen äußern, aber nur bedingt Fragen des  Gerichts beantworten wolle. Das soll am Freitag geschehen, wenn auch der  Gutachter wieder im Gericht sein kann. Der war wegen der Verspätung am Dienstagmittag nicht mehr verfügbar.

Am Freitag ist auch die Tochter geladen, die in diesen Tagen 21 Jahre alt wird. Wenn sie, die auch als Nebenklägerin gegen den Vater auftritt, über ihre  Erinnerungen und Erlebnisse aussagen wird, soll die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen werden.

(sg)
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