Gerichtsurteil in Düsseldorf Vater streitet mit Kita-Leitung — Kind fliegt raus

Düsseldorf · Ein zweijähriger Junge flog Mitte 2016 aus einer Kita in Grafenberg, weil sein Papa sich rüde aufgeführt haben soll. Die Kita-Leitung hatte den Vertrag mit den Eltern nach einem Streit mit dem Vater fristlos gekündigt.

Am Freitag trafen sich die Streithähne beim Amtsgericht wieder, weil der Vater (47) rund 7000 Euro Verdienstausfall für seine Frau forderte: Sie habe die Betreuung des Kindes übernehmen müssen und dadurch nicht arbeiten können, sagte der Industriekaufmann. Der Richterin gelang ein Kompromiss.

"Das war ein Schlag ins Gesicht, das hat unserem Sohn so weh getan", empörte sich der klagende Vater noch ein Jahr danach im Gerichtssaal über die fristlose Kündigung durch die Kita-Leiterin. Die Chefin sah nach Disputen mit diesem Vater damals aber keine Basis mehr für ein "pädagogisches Vertrauen". Mitten in einer Magen-Darm-Grippewelle habe der Vater den Sohn sonntags krank gemeldet, weil dieser sich übergeben habe. Aber das nötige Attest eines Arztes, dass der Junge ab Dienstag wieder fit für die Kita sei, habe der Vater nur murrend und verspätet vorgelegt.

Am Freitag gab der Vater zu: Die Übelkeit des Kleinen habe er bloß erfunden: "Wir wollten am nächsten Tag die Oma besuchen". Als Retourkutsche für das verlangte Attest soll er laut Kita-Chefin aber die ganze Kita und deren hygienisches Konzept ins Gerede gebracht, auch beim Jugendamt beklagt haben, dass alle Kinder bei wundem Gesäß aus demselben Cremetopf versorgt würden.

Als der Vater ein Klärungsgespräch mit der Kita-Chefin dann noch ausfallen ließ, bekamen die Eltern des Jungen die fristlose Kündigung. Fast vier Monate lang musste die Mutter zuhause den Junior versorgen, habe dadurch 7000 Euro Verdienstausfall erlitten. Die Richterin machte aber deutlich: Die Kita hätte den Vater vor dem Rausschmiss abmahnen müssen. Und der Vater hätte den Verdienstausfall seiner Frau (die in seiner Firma arbeitet) präzise belegen müssen.

Auf Anregung der Richterin trafen sich beide Seiten daher in der Mitte: Die Eltern erhalten die Hälfte der geforderten Summe, die Klage ist damit erledigt. Der Kleine hat den ganzen Zwist übrigens unbeschadet überstanden: Vier Monate nach dem Rauswurf kam er in einem Kindergarten unter.

(wuk)
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