Urteil in Düsseldorf Fahrt über Fuß kostet 750 Euro Strafe

Düsseldorf · Das Amtsgericht hat einen Taxifahrer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Der 45-Jährige hatte einen Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) attackiert. Die Verletzungen hatten es in sich.

 Ein Taxischild auf dem Dach des Autos.

Ein Taxischild auf dem Dach des Autos.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Der schuldig gesprochene Taxifahrer hatte im Mai 2017 einen Einsatz des OSD zunächst als Unbeteiligter massiv behindert. Dann lieferte sich der Verurteilte mehrere Wortgefechte mit den Ordnungskräften vor Ort und ergriff schließlich in seinem Taxi die Flucht. Bei seinem rasanten Fahrmanövers überfuhr der Taxifahrer den linken Fuß eines OSD-Mitarbeiters. Der Außenspiegel des Taxis touchierte zudem die Hand des Opfers, das sich dadurch einen Teilbruch des linken Handgelenks zuzog.

Der flüchtende Fahrer wurde nach einer kurzen Verfolgungsjagd mithilfe der Polizei festgesetzt. Der Personenbeförderungsschein, der Führerschein und das Taxi wurden noch vor Ort sicher gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

(gaa)
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