Licht-Installation in Düsseldorf Streit um den Rheinkometen landet vor Gericht

Düsseldorf · Im Oktober ließ die Metro den Rheinturm leuchten – eine Urheberrechtsverletzung gegenüber den Schöpfern des sogenannten Rheinkometen? Darüber muss jetzt das Landgericht Düsseldorf entscheiden.

Der sogenannte Rheinkomet in Düsseldorf erstrahlte zum Beispiel zum Start der Tour de France im Mai 2018.

Der sogenannte Rheinkomet in Düsseldorf erstrahlte zum Beispiel zum Start der Tour de France im Mai 2018.

Foto: dpa, mg vge

(wuk) Ist die Licht-Installation des sogenannten Rheinkometen am Rheinturm als Kunstwerk urhebergeschützt – und hat die Metro AG mit einer eigenen Licht-Show an zwei Abenden im Oktober diese Rechte womöglich verletzt? Das zu klären liegt nun bei einer Zivilkammer des Landgerichts, die am Mittwoch mit beiden Seiten mündlich verhandelt hat. Eine Entscheidung steht aber noch aus.