G9 an Düsseldorfer Schulen Stadtdirektor kritisiert das Land wegen der Kosten

Düsseldorf · 100 Millionen Euro wird allein Düsseldorf ausgeben müssen. NRW stellt landesweit nur 518 Millionen Euro bereit.

Düsseldorf: Stadtdirektor kritisiert Landesregierung wegen G9-Kosten
Foto: Bretz, Andreas (abr)

Alle fünften und sechsten Klassen, die am heutigen Mittwoch an einem Düsseldorfer Gymnasium in das neue Schuljahr starten, werden nach acht Jahren zum Abitur antreten. Damit startet an der beliebtesten Schulform einer der größten Umstellungsprozesse der vergangenen Jahrzehnte. Die Rückkehr zum Gymnasial-Abitur nach neun Jahren entspricht dem Wunsch der meisten Eltern. Doch wer bezahlt die Rechnung? Darüber gab es am Dienstag im Schulausschuss eine Debatte, in der es um die Kostenaufteilung zwischen Land und Kommune ging.

Für Umstellungen, wie die auf G9, gilt der Satz: Wer die Musik bestellt, zahlt auch die Rechnung – jedenfalls zu einem Teil. Konkret bedeutet das: Bringt das Land Gesetze auf den Weg, die Kosten nach sich ziehen, muss es sich an den Ausgaben beteiligen. „Konnexitätsprinzip“ nennen die Politiker das. Doch die Summen, die das Land in Aussicht stellt, sorgen in Düsseldorf für Kritik. Zwar gebe es keinen Anspruch auf Übernahme einer bestimmten Summe („spitzer Ausgleich“), erläuterte der Stadtdirektor. Angesichts eines Gesamtetats von 518 Millionen Euro für das gesamte Bundesland, liege es aber nahe, „dass die Ausgleichsmasse zu gering“ sei. Hintzsche verwies auf Köln, wo die Umstellungskosten auf beinahe 200 Millionen Euro beziffert werden.

In ihrer Anfrage zum Thema hatten die Grünen eine Klage gegen das Land ins Spiel gebracht. Doch an diesem Punkt blieb Hintzsche zurückhaltend. Zum einen stehe der genaue Anteil Düsseldorfs an der Rückerstattungssumme von 518 Millionen Euro noch nicht fest. Zum anderen lägen die Hürden für den Nachweis einer Verletzung der Konnexität hoch, zumal die kommunalen Spitzenverbände in das Verfahren eingebunden worden seien. „Was wir für Düsseldorf viel dringender brauchen, ist eine Anpassung der Bildungspauschalen.“

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