Nach Gerichtsurteil Warum Düsseldorf die Abwassergebühren vorerst noch nicht senken will

Düsseldorf · Ein Urteil auch mit Folgen auch für Düsseldorf. Jahrelang wurden die Abwassergebühren aufgrund einer falschen Grundlage berechnet. Doch die Stadt will erst einmal abwarten, bevor sie eine mögliche Gebührensenkung in Aussicht stellt.

 Händewaschen macht Trinkwasser zu Abwasser.

Händewaschen macht Trinkwasser zu Abwasser.

Foto: dpa-tmn/Inga Kjer

Ein Gerichtsurteil setzt die Kommunen bei den Abwassergebühren unter Druck – und könnte auch in Düsseldorf zu einer deutlichen Reduzierung der Abgabe und sogar einer Rückzahlung führen. Die Stadt Düsseldorf ist eine Woche nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts allerdings noch zurückhaltend mit Aussagen zu den Folgen.

Während einige andere Kommunen bereits eine deutliche Senkung in Aussicht gestellt haben, heißt es aus dem Düsseldorfer Rathaus, man warte noch die Urteilsbegründung und die Rechtskraft des Urteils ab.

Ein Bürger hatte in einem vom Steuerzahlerbund unterstützen Musterverfahren erfolgreich gegen die Berechnung der Gebühren in Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 geklagt. Das Gericht bemängelte „grundlegende Kalkulationsfehler“ der Kommune, unter anderen mit Blick auf Abschreibung und Verzinsung. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 Prozent überhöht. Bei 599 Euro Gebühren, die der Kläger bezahlen musste, wären das 120 Euro zu viel gezahlt.

Auch in Düsseldorf wird die hiesige Abgabe jetzt neu betrachtet. Das Gericht hatte an den Gebühren in Oer-Erkenschwick unter anderem den zu hohen kalkulatorischen Zinssatz von 6,52 Prozent bemängelt – lediglich 2,42 Prozent wären nach Ansicht der Richter angemessen gewesen.

Düsseldorf geht bei der Kalkulation für das laufende Jahr von einem Zinssatz von 5,42 Prozent aus – auch hier könnte ein zu hoher Wert zugrundeliegen. Aus dem Rathaus heißt es allerdings, man müsse jede Kommune als Einzelfall betrachten. Düsseldorf rühmt sich damit, im Städtevergleich geringe Abwassergebühren zu erheben und begründet das mit der Effektivität des zuständigen Eigenbetriebs.

Auch zur Frage einer Rückzahlung äußert sich das Rathaus noch nicht. Bislang können darauf nur Eigentümer und Vermieter hoffen, die einen Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben. Haus und Grund NRW und der Steuerzahlerbund fordern eine Rückzahlung an alle Bürger für die letzten vier Jahre.

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