Weiter Streit um geschützten Radweg im Reisholzer Hafen Stadt muss Markierung nachbessern

Düsseldorf · Mit kleinen gelben Kreuzen war die Stadt der vom Oberverwaltungsgericht auferlegten Verpflichtung nachgekommen, den Radfahrstreifen auf der Straße Am Trippelsberg aufzuheben. So reicht das aber nicht, urteilte jetzt das Gericht.

 Die gelben Kreuze, die den mit zwei weißen Streifen markierten Radweg Trippelsberg aufheben sollen, fallen nicht gerade ins Auge.

Die gelben Kreuze, die den mit zwei weißen Streifen markierten Radweg Trippelsberg aufheben sollen, fallen nicht gerade ins Auge.

Foto: Andrea Röhrig

Wer mit dem Hintergrund des Gerichtsstreits über die Einrichtung eines geschützten Radweges über die Straße Am Trippelsberg fährt, dem fallen sie auf, aber wohl auch nur dem: Die gelben Kreuze auf der Fahrbahn, mit denen die Stadt die weißen Markierungen für den Radweg in einem Abstand von rund 25 Metern durchgestrichen hat. Man könnte glatt denken, dass die weiß leuchtenden Linien im Doppelpack weiterhin den Eindruck erwecken sollen, es gäbe hier einen geschützten Radweg. Und interessanterweise halten sich an die Abgrenzung auch die meisten Verkehrsteilnehmer.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Stadt Ende September 2021 dazu verpflichtet, die Radwegmarkierungen „vorerst zu entfernen beziehungsweise unwirksam zu machen“. Was die Verwaltung dann mit den gelben Kreuzen meinte ausreichend erledigt zu haben. Das sah das im Reisholzer Hafen ansässige Stahl-Unternehmen, das vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen die geschützte Radspur klagt, weil dadurch Parkplätze wegfallen, anders und wendete sich mit seiner Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Das folgte nun der Sichtweise der Firma: Per Beschluss, gegen den keine Rechtsmittel möglich sind, wurde die Stadt unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro dazu verdonnert, dass sie ihrer Verpflichtung binnen drei Wochen nachkommt und die Aufhebung des Radweges besser markiert. Die Stadt teilte auf Anfrage mit, dass „die Landeshauptstadt die Anordnung des Gerichts innerhalb der gesetzten Frist umsetzen wird“.

Josef Kürten, passionierter Radfahrer, der für die Grünen in der Bezirksvertretung 9 sitzt und zudem Mitglied der städtischen Fahrradkommission ist, würde sich wünschen, dass Oberbürgermeister Stephan Keller umgehend die Führung des Euroradweges am Rhein entlang und damit durch das Hafengebiet umsetzen lässt. Dann würde sich der Hickhack um einen geschützten Radweg Am Trippelsberg erledigt haben. Vor allem, da der Ausbau des Reisholzer Hafens mit einem Containerterminal vom Tisch ist. Außerdem regt Kürten an, dass die Stadt auf der von Radfahrern viel genutzten Straße zu deren Schutz mehr Halteverbotszonen, zumindest auf der dem Rhein zugewandten Seite, einrichtet. Solche Zonen hatte es 2020 kurzzeitig mal gegeben. Der Grünen-Politiker sagt, dass dort selten Fahrzeuge parkten, die zu den im Hafen ansässigen Firmen gehörten.

Die Stadt hatte im November 2020 nach einem Beschluss des Verkehrsausschusses damit begonnen, an der Straße Am Trippelsberg zwischen Bonner Straße und Karweg auf einer Länge von rund 1,2 Kilometer einen durch aufgeschraubte Trennelemente gesicherten Radfahrstreifen einzurichten. 

In einer Pressemitteilung des OVG von Dienstag heißt es: „Die Stadt ist ihrer Verpflichtung, die Markierung der „Protected Bike Lane“ unwirksam zu machen, nicht hinreichend nachgekommen. Die Verwendung gelber Kreuze ist allerdings entgegen den Bedenken des Industrieunternehmens grundsätzlich geeignet, um Verkehrszeichen wie Fahrbahnmarkierungen ihre rechtliche Wirksamkeit zu nehmen.“ Bei den parallel zur Fahrtrichtung aufgebrachten Markierungen müssten die gelben Kreuze allerdings so groß und in so enger Abfolge auf die Fahrbahn aufgebracht werden, dass sie dem Verkehrsteilnehmer in jedem Moment ins Auge fielen, heißt es weiter: Die zur Realisierung eines geschützten Radweges ursprünglich auf die Straße aufgebrachte weiße Doppellinie präge den optischen Eindruck des Straßenraumes weiterhin so wesentlich, dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer durch sie noch immer gesteuert wird. Ob eine Erhöhung der Anzahl gelber Kreuze und deren Vergrößerung ausreiche oder ob noch andere Maßnahmen wie das (zusätzliche) Übermalen der weißen Markierungen oder eine erläuternde Beschilderung angezeigt seien, bleibe der Einschätzung der Stadt vorbehalten.

In einer der Sitzung der Bezirksvertretung 9 vorgeschalteten Bürgerfragestunde hatte die Verwaltung im März auf Nachfrage der Bürgerinitiative „Hafenalarm“ zu dem anhängigen Verfahren nur vage erläutert, dass die Stadt derzeit versuche, einen außergerichtlichen Vergleich mit der Firma auszuhandeln, die gegen den Radstreifen klagt.

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