Aufbau am Corneliusplatz Sondersitzung zu Riesenrad ist am Montag

Düsseldorf · Nachdem das Verwaltungsgericht angeordnet hat, dass die Stadtspitze dem Antrag der Fraktion Freie Wähler/Tierschutzpartei folgen muss, beruft Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) am Montag um 16.30 Uhr eine Sondersitzung des Stadtrats ein. Auf der Tagesordnung steht nur ein Punkt: der Aufbau des Riesenrads auf dem Corneliusplatz am Nordende der Königsallee.

 Für den Aufbau des Riesenrads ist seit Mittwoch ein Kran am Ende der Königsallee im Einsatz.

Für den Aufbau des Riesenrads ist seit Mittwoch ein Kran am Ende der Königsallee im Einsatz.

Foto: Endermann, Andreas

Es wird wohl die kürzeste Sitzung, zu der der Düsseldorfer Stadtrat jemals zusammengekommen ist: Die kleinste Fraktion im Stadtrat, zusammengesetzt aus den Splittergruppierungen Freie Wähler und Tierschutzpartei - hat auf ihr Recht in Paragraf 47 der Gemeindeordnung NRW gepocht und eine Sondersitzung des Stadtrats zum Aufbau des Riesenrads auf dem Corneliusplatz beantragt.

Der Grund ist, dass die dreiköpfige Fraktion befürchtet, Vögel könnten durch den Betrieb des Fahrgeschäfts verletzt oder gestört werden. Eine Chance auf Zustimmung haben die Antragsteller nicht: Die Ampel-Kooperation aus SPD, Grünen und FDP, aber auch CDU und Linke hatten in zwei Fachausschüssen bereits für das Riesenrad an der Königsallee gestimmt. Mit einer ähnlich breiten Mehrheit ist für die Sondersitzung zu rechnen.

Geisel war dem Antrag auf Sondersitzung nicht gefolgt, hatte auf die Behandlung des Themas im Verkehrs- sowie im Umweltausschuss verwiesen, betont, dass es dem Antrag an Ernsthaftigkeit fehle, die Kosten der Sitzung (mehrere tausend Euro) hoch seien, und formal beanstandet, dass er nicht von den Fraktionsvorsitzenden, sondern nur vom Fraktionsgeschäftsführer Torsten Lemmer unterschrieben war.

Die Freien Wähler/Tierschutzpartei hatten dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde protestiert und vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dem folgte am Mittwochabend die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Andreas Heusch.

Das Verhältnis zwischen Geisel und Heusch gilt als angespannt, seit der Richter Anfang 2015 einer Klage der rechtsextremen Gruppe "Dügida" gefolgt war. Damals ging es um die Frage, ob Geisel als Wahlbeamter unter dem Aspekt der Neutralitätspflicht aus Protest gegen die "Dügida"-Demonstration das Rathaus verdunkeln durfte.

(dr)
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