Gastronomie in Düsseldorf Neue Nutzung für Haus Kolvenbach

Düsseldorf · Für Haus Kolvenbach im Südpark in Düsseldorf-Oberbilk soll jetzt eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Eine kulturelle Nutzung ist laut Stadt denkbar, wenn parallel auch weiterhin Gastronomie angeboten wird.

 Das Haus Kolvenbach steht seit vielen Jahren leer.

Das Haus Kolvenbach steht seit vielen Jahren leer.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Seitdem klar ist, dass die Stadt das Haus Kolvenbach nicht mehr exklusiv für die Demokratische Schule vorhalten will, wird über eine andere Nutzung des Objekts nachgedacht – auch im Umfeld der Bezirksvertretung 3. Die FDP hat jetzt bei der Stadt offiziell nachgefragt, wie denn nun der Stand des Verfahrens sei und ob nicht auch eine andere, eventuell kulturelle Nutzung denkbar sei.

Die Verwaltung hat für die heutige Sitzung (14. Dezember, 17 Uhr, Bürgersaal Stadtteilzentrum Bilk) dazu ausführlich Stellung bezogen. Durch die exklusive Vermarktung mit anhängiger Klage gegen die Bezirksregierung – der Förderverein der Demokratischen Schule hat vordem Verwaltungsgericht Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf für eine Schulgründung eingereicht – sei viel Zeit verstrichen und der Substanzverlust habe sich durch den Leerstand von Jahr zu Jahr enorm vergrößert.

Hinsichtlich der Entziehung der Exklusivität und der weiteren Vermarktung von Haus Kolvenbach soll nun zeitnah ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Eine entsprechende Vorlage mit der Vergabe in Erbbaurecht soll jetzt in den Planungsausschuss eingebracht werden.

Prinzipiell sei das Haus Kolvenbach im Bebauungsplan als Gaststätte ausgewiesen. Und diese Ausweisung müsse dann auch Grundlage der kommenden Ausschreibung sein. Welche weiteren Nutzungskriterien noch für eine Vergabe mit einfließen könnten, werde zurzeit intern abgestimmt. „Die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vorgelegten Nutzungskonzepte werden im anschließenden Auswahlverfahren gegebenenfalls detaillierter hinterfragt und bewertet“, heißt es zudem in der Antwort an die Politiker.

Auch zu der Frage, ob eine kulturelle Nutzung baulich und rechtlich möglich wäre und welche Maßnahmen hierfür erforderlich seien, gibt es eine Rückmeldung: So sei der Bebauungsplan im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau aufgestellt worden. Die vorgesehene Gaststätte sollte entsprechend den Nutzern der angrenzenden öffentlichen Grünflächen als Ausflugslokal dienen.

„Eine kulturelle Nachnutzung für das Haus Kolvenbach ist denkbar, wenn das Nutzungskonzept eine öffentliche Zugänglichkeit ermöglicht, auch eine gastronomische Komponente enthält und einen funktionalen Zusammenhang mit den Grünflächen beinhaltet.“ Diese Kriterien, verbunden mit einem öffentlichen Mehrwert, wären auch bei anderen Nutzungskonzepten einzuhalten.

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