Kurioses Schild Sind Handys in den Rheinbahn-Bussen verboten?

Düsseldorf · Ein Schild in einem Düsseldorfer Linienbus zeigt ein durchgestrichenes Handy. Wie die Rheinbahn das erklärt – und welche Regeln bei der Nutzung des Mobiltelefons in Bus und Bahn gelten.

Dieses Schild klebt in einem Linienbus.

Dieses Schild klebt in einem Linienbus.

Foto: arl

Die Zeit in Bus und Bahn vertreiben sich viele Fahrgäste mit dem Blick aufs Handy. Aber ist das überhaupt erlaubt? Ein Schild in einem Linienbus der Rheinbahn wirft diese Frage auf. Das Piktogramm, das gleich neben dem bekannten Zeichenmit der durchgestrichenen Pommestüte hängt, zeigt ein durchgestrichenes Handy.

Was hat das zu bedeuten? „Handynutzung ist in unseren Fahrzeugen natürlich erlaubt“, sagt Rheinbahn-Sprecherin Heike Schuster. „Ausdrücklich sogar, denn wir haben ja auch Busse mit W-Lan-Ausstattung.“ Zudem seien viele Kundinnen und Kunden mit einem Fahrschein über die Rheinbahn-App oder den neuen digitalen Tarif Eezy unterwegs und müssten ihr Handy daher bei Kontrollen vorzeigen.

Auch Telefonieren ist in Bussen und Bahnen zulässig – so lange andere Passagiere nicht gestört werden. „Natürlich sollte es mit Rücksicht auf die anderen Fahrgäste in angemessener Lautstärke geschehen“, so Schuster.

Warum aber dann das Handy-Schild in dem Bus, der diese Woche durch die Stadt unterwegs war? Es ist offenbar ein Relikt aus einer Zeit, als das Verhältnis der Gesellschaft zu Mobiltelefonen noch weniger entspannt war. Darauf deutet auch das abgebildete Modell hin: Das klobige Klapphandy hat mit heutigen Smartphones wenig zu tun. „Es handelt sich um ein veraltetes Piktogramm in einem Bus eines Unternehmers, der in unserem Auftrag fährt“, sagt Schuster. Sie geht von einem Einzelfall aus, in dem die Piktogramme nicht aktualisiert worden sind. „Wir haben den Unternehmer angesprochen, damit der Aufkleber entfernt wird.“

Das Gebot der Rücksichtnahme gilt übrigens auch fürs Essen und Trinken. Auch das ist nicht pauschal im Nahverkehr untersagt. Lediglich Alkohol ist ausdrücklich verboten. Außerdem sollen stark duftende, warme Speisen wie Döner oder Pommes draußen verzehrt werden.

(arl)
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