Junge starb mit sieben Jahren Prozess gegen Düsseldorfer EVK-Ärzte startet

Düsseldorf · 2016 verstarb ein Siebenjähriger im Evangelischen Krankenhaus, weil er trotz Darmverschlusses nicht operiert wurde. Zwei Ärzte müssen sich nun verantworten.

Wenn ein Kind im Bett sitzt und spielt, dann kann es nicht so krank sein, dass eine Operation dringend nötig wäre. Damit hat sich ein Oberarzt (64) der Kinderabteilung des Evangelischen Krankenhauses (EVK) gegen den Vorwurf verteidigt, er habe im Oktober 2016 den Tod eines siebenjährigen Jungen fahrlässig verschuldet.

Zweieinhalb Jahre später wird jetzt ihm und seiner damaligen Assistenzärztin (32) beim Amtsgericht der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung des Patienten, der trotz eindeutiger Diagnose (Darmverschluss) über Stunden hinweg nicht operiert wurde. Bis er an dem akuten Notfall starb.

Morgens an einem Samstag war der Vater mit Kind zum EVK gekommen. Tagelang konnte sein Sohn seine Nahrung schon nicht mehr bei sich behalten. Für die Eltern müssen die folgenden Stunden ein Martyrium der besonderen Art gewesen sein. Erst wurde der Junge vom EVK in die Notfallpraxis an der Florastraße geschickt, von dort wieder zurück ins EVK. Weitere Stunden vergingen laut Anklage, bis mittags feststand: Bei dem Jungen lag ein medizinischer Notfall vor, ein Darmverschluss, der laut Gutachter-Meinung sofort hätte operiert werden müssen.

Da der EVK-Kinderchirurg damals aber im Urlaub war und eine Verlegung des Patienten in eine andere Klinik vom Transportdienst wegen des kritischen Zustandes des Kindes abgelehnt wurde, kam der Siebenjährige kurz vor 14 Uhr auf die EVK-Intensivstation. Anderthalb Stunden später fuhr der jetzt angeklagte Oberarzt nach Hause zu seiner Familie, ließ sich von der Assistenzärztin telefonisch über die Entwicklung informieren.

In einer Vernehmung sagte er später, der Junge habe im Bett sitzend noch gespielt, was die Notwendigkeit einer schnellen Operation doch relativiert habe. Aber kurz nach 18 Uhr kollabierte der Junge, starb nach weiteren 90 Minuten vergeblicher Wiederbelebungsversuche um 19.30 Uhr. Der Oberarzt hält den Krankheitsverlauf bei dem Jungen für „untypisch“, er sei sich keiner Schuld bewusst.

Seine damalige Assistentin gab an, sie habe ihren Chef ja stets über alle Entwicklungen informiert. Fakt ist: Außer Infusionen bekam der Junge damals keine medizinische Hilfe. Dabei wäre eine Chirurgin im EVK laut Anklage bereit gewesen, den Siebenjährigen zu operieren. Nur hat das keiner der Angeklagten angeordnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Oberarzt und die damaligen Assistentin durch ihr untätiges Abwarten den Tod des Jungen verschuldet haben.

Die Amtsrichterin will darüber am übernächsten Dienstag, 12.  Februar verhandeln, ein Urteil wird noch an diesem Tag erwartet.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Online-Artikels hieß es, es gehe vor Gericht um den Fall Elias. Tatsächlich handelt es sich um einen früheren Fall.

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