Vorfall am Kö-Bogen-Tunnel in Düsseldorf Sieben Jahre Haft für Mordversuch mit Warnbake

Düsseldorf · Das Gericht wertete die Tat am Kö-Bogen-Tunnel als „heimtückischen Mordversuch“.

 Der Angeklagte hält sich im Gerichtsaal einen roten Aktenordner vor sein Gesicht während sein Verteidiger Marcus Hertel neben ihm sitzt.

Der Angeklagte hält sich im Gerichtsaal einen roten Aktenordner vor sein Gesicht während sein Verteidiger Marcus Hertel neben ihm sitzt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Für sieben Jahre muss ein Nigerianer wegen Mordversuchs hinter Gitter. Mit diesem Urteil schloss das Landgericht den Prozess ab, bei dem es um eine Warnbake ging, die an einem Aprilabend von der Einfahrt zum Kö-Bogen-Tunnel hinab auf die Fahrbahn geworfen worden war.

Der 31-jährige Angeklagte hatte jede Schuld daran bestritten. Formell, so die Richter, sei ein Wurf mit einer Plastikwarnbake auch nicht als versuchte Tötung zu werten. Aber erstens war die Kammer sicher, dass der Angeklagte damals der Täter war. Zudem habe er „um Frustrationen abzubauen“ „einen möglichst großen Schaden anrichten“ – also einen Unglücksfall herbeiführen wollen, der auch Menschenleben kosten könnte. „Entscheidend war die Vorstellung des Angeklagten“, so das Urteil. Die Richter gingen daher von heimtückischem Mordversuch aus.

Auf das erstbeste Fahrzeug, das damals abends gerade in den Kö-Tunnel einfuhr, habe der Angeklagte erst die Warnbake, dann auch noch den mehr als 30 Kilo schweren Standfuß geworfen. Die Bake traf den zufällig vorbeifahrenden Skoda an der Frontscheibe auf der Beifahrerseite. Der Fahrer (47) und seine 80-jährige Mutter neben ihm kamen unverletzt mit dem Schrecken davon. Der Fahrer hatte den Baken-Werfer mit seinem beschädigten Auto aber direkt verfolgt, die Polizei über Handy auf die Fluchtspur des Angeklagten geleitet. Der seit 22 Jahren in Deutschland lebende Mann aus Nigeria gab an, er sei nur wegen seiner Hautfarbe festgenommen worden, habe aber nichts getan.

Das hat die Richter nicht überzeugt. Aus Frust über seine gesamte Lebenssituation, so das Urteil, habe er nur zwei Tage nach einer Entlassung aus der U-Haft in anderer Sache die Bake von der Überführung in den Kö-Tunnel geworfen. Das werteten die Richter als „massiv gefährdende Handlung“. Der Staatsanwalt hatte sogar acht Jahre Gefängnis gefordert.

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