Prozess in Düsseldorf Mann wegen sexueller Belästigung verurteilt

Düsseldorf · Ein als Exhibitionist vorbestrafter Mann soll in einem Erlebnisbad in Monheim Kinder sexuell belästigt haben. Das hat er nun erstmals vor Gericht in Düsseldorf zugegeben.

 In der Berufungsverhandlung legte der Mann ein Geständnis ab.

In der Berufungsverhandlung legte der Mann ein Geständnis ab.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Knapp um eine Inhaftierung herumgekommen ist am Donnerstag ein 42-jähriger Ex-Bademeister. Vor dem Landgericht wehrte er sich gegen eine Haftstrafe von 18 Monaten wegen Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern. In einem Monheimer Erlebnisbad, wo er als Besucher war, hatte er ein zwölfjähriges Mädchen unsittlich berührt, sich später in einem Kabinenraum gezielt vor Kindern befriedigt.

Weil er wegen einer exhibitionistischen Handlung vor anderen Kindern aus seiner Zeit als Bademeister in Düsseldorf bereits vorbestraft war, forderte die Staatsanwältin jetzt in der Berufung sogar zwei Jahre Haft für den 42-Jährigen. Doch das Landgericht hat ihm eine Bewährungs-Chance eingeräumt.

Freiweg gestand der Angeklagte hier, dass er die Schülerin 2019 in einem Whirlpool unter Wasser angefasst, sich dann auf dem Boden einer Familienkabine vor vier Kindern in der Nachbar-Umkleide entblößt hatte. Das hatte er im ersten Prozess vor dem Amtsgericht noch heftig bestritten. Jetzt aber habe er sich „Gedanken gemacht“, wolle sich bei den kindlichen Opfern nun  entschuldigen – und wolle auch eine Sexualtherapie antreten, um Wiederholungen solcher Taten künftig zu vermeiden.

Der Staatsanwältin, die gegen das erstinstanzliche Urteil ebenfalls Berufung eingelegt hatte, kam die Entschuldigung des 42-Jährigen aber zu spät – und dessen Therapieabsicht erschien ihr zweifelhaft. Deshalb solle der Angeklagte nun für zwei Jahre ins Gefängnis. Doch das Landgericht blieb bei der ursprünglichen Strafe von 18 Monaten und setzte deren Vollstreckung zudem zur Bewährung aus.

Allerdings nur unter der Auflage, dass der Ex-Bademeister jetzt die versprochene Therapie wirklich antritt und das dem Gericht nachweist.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, der Angeklagte habe in dem Schwimmbad in Monheim, in dem die Tat geschah, auch gearbeitet. Er war dort aber nur als Besucher. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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