Verletzte Jugendliche in Düsseldorf Schwerer Unfall auf der Kö - Mietroller waren nicht abgemeldet

Düsseldorf · Bei einem schweren Unfall mit Mietrollern auf der Königsallee wurden am Mittwoch drei Jugendliche verletzt. Mittlerweile ist bekannt, wie die 16- und 17-Jährigen ohne Führerschein mit den Rollern fahren konnten.

Düsseldorf: Unfall mit zwei Miet-Rollern an der Königsallee
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Unfall mit zwei Miet-Rollern an der Königsallee

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Foto: Gerhard Berger

Zwei 16-jährige Jugendliche sowie ein 17-jähriger Sozius sind mit den Eddy-Rollern am Mittwoch gegen 20.30 Uhr auf der Bankenseite der Kö in Richtung Graf-Adolf-Platz gefahren.

In Höhe der Bastionstraße verlor einer der Fahrer die Kontrolle und bremste seinen Roller stark ab, der zweite Fahrer bremste ebenfalls stark ab und überschlug sich. Die Fahrer erlitten hierbei leichte, der 17-jährige Sozius schwere Verletzungen.

Um die grünen Eddy-Roller der Stadtwerke auszuleihen, muss man sich mit seinem gültigen Pkw-Führerschein anmelden und ein Konto anlegen. Dann können die Roller über eine App gemietet werden.

Die beiden Fahrer besaßen keinen gültigen Führerschein und somit auch kein Konto, um einen der Roller auszuleihen. Wie ein Polizeisprecher sagte, seien die Mietvorgänge der beiden Roller von den vorherigen Nutzern nicht ordnungsgemäß beendet worden.

In einem solchen Fall sind weder die Roller noch die Helmfächer gesperrt. Die Fahrzeuge können einfach weitergenutzt werden. „Wie die Jugendlichen das erkannt haben, ist unklar“, sagt ein Sprecher der Stadtwerke. Man könne das am Roller selbst nicht erkennen. „Da blinkt kein Lämpchen und es gibt auch sonst keinen Hinweis“, so der Sprecher.

Die Jugendlichen hätten offenbar auf gut Glück nach nicht abgemeldeten Rollern gesucht. Bislang sei ihm ein solcher Fall aber noch nicht bekannt geworden. „Wir prüfen das jetzt aber genau und optimieren bei Bedarf unsere internen Prozesse“, so der Sprecher.

Wenn man einen der Roller gemietet habe, müsse man bei einer Unterbrechung der Fahrt eins von zwei Dingen machen, so der Sprecher. „Wenn man kurz darauf weiterfahren möchte, kann der Eddy in der App geparkt werden. Dann kann der Roller nicht von anderen Nutzern gemietet werden.“ Der Mieter könne ihn dann über die App wieder entsperren und weiterfahren.

„Oder man ist an seinem Ziel angekommen, dann muss man den Mietvorgang über die App beenden.“ In beiden Fällen sind die Roller gegen unerlaubte Nutzung gesperrt. Stelle man den Roller jedoch einfach so ab, sei weder das Helmfach verriegelt noch der Roller gegen Weiterfahrt gesperrt.

(csr)
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