Gericht in Düsseldorf Schüler mit Bastelschere attackiert?

Düsseldorf · Ein 13-Jähriger wollte 2018 unbedingt zu einer Clique gehören. Die aber wollte den Jungen nicht aufnehmen und soll über ihn hergefallen sein. Zwei 16-Jährige müssen sich jetzt wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten.

 Vor dem Landgericht müssen sich die Schüler verantworten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Vor dem Landgericht müssen sich die Schüler verantworten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Foto: Christoph Schroeter

Er wollte unbedingt zu einer Clique von Gleichaltrigen dazugehören. Doch seine Hartnäckigkeit hätte einen 13-jährigen Jungen fast das Leben kosten können. So klingt jetzt eine Anklage, über die das Landgericht ab Montag zu verhandeln hat. Zwei inzwischen 16-jährige Schüler werden dabei des versuchten Totschlags an dem Möchtegern-Mitglied beschuldigt. Eine zur Tatzeit 14-Jährige soll dem Jungen beim Streit um die Aufnahme in die Clique zwei Bastelscheren in die Brust gerammt haben. Angeblich, um den aufdringlichen Bewerber nicht nur zu demütigen, zu drangsalieren oder abzuwimmeln, sondern, um ihn zu töten.

Insgesamt zehn Mitglieder jener Clique sollen im September 2018 über den 13-Jährigen hergefallen sein. Weil sie ihn nicht in ihrer Gruppe dulden wollten, sollen sie ihn mit Trinkgläsern und Stöcken beworfen haben. Die Stöcke sollen bis zu 50 Zentimeter lang gewesen sein und einen Durchmesser wie ein Zwei-Euro-Stück gehabt haben. Während die Gläser den Jungen verfehlten, soll er von den Stockwürfen mehrfach getroffen worden sein.

In einer Hilfeeinrichtung für Kinder und Jugendliche nahe dem Schwarzbach wollten die zehn Kinder damals angeblich klar machen, dass der 13-Jährige sich von ihnen fernhalten sollte. Acht der Kinder waren damals unter 14 Jahren, also nicht strafmündig. Gegen die zwei ältesten  wurde nun aber Anklage erhoben. Die Ermittler stellten allerdings fest, dass das Opfer der Demütigungen damals nicht verletzt wurde – auch nicht durch Stiche mit Bastelscheren. Denn erst nach der Auseinandersetzung unter den Kindern war der Vorfall polizeilich untersucht worden – und dabei soll jemand von Scherenstichen erzählt haben.

Ob die jetzt 16-jährige Angeklagte damals aber überhaupt zugestochen hat, ob sie das bloß erzählt oder eine solche Tat nur angekündigt hatte – das hat nun das Landgericht zu klären. Grundsätzlich werden alle Prozesse gegen Jugendliche hinter verschlossenen Türen und ohne Publikum verhandelt, weil laut Jugendrecht hier nicht eine Bestrafung der Minderjährigen im  Vordergrund steht, sondern deren Erziehung zu einem straffreien Leben. Für das Verfahren sind drei Prozesstage bis Mitte Mai angesetzt.

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