Prozess in Düsseldorf Schüler attackiert vier Lehrerinnen
Düsseldorf · Kritik von Frauen anzunehmen, stellt einen 15 Jahre alten Schüler offenbar vor große Probleme. Nach insgesamt vier Gewaltausbrüchen gegen Lehrerinnen muss der Teenager erstmals auf die Anklagebank beim Düsseldorfer Jugendgericht.
Erst habe die Lehrerin bei einer Berufsbildungsmaßnahme für das Baugewerbe an ihm völlig zu Unrecht herumkritisiert. Im Februar ging es in diesem Praktikum begleitenden Unterricht um Zusammensetzung und Verwendung von Farbe. Doch der Angeklagte habe gleich den Eindruck gehabt, "die Lehrerin hat 'was gegen mich", sagte er später. "Ach, halt den Mund", habe er deshalb auf ihre Kritik geantwortet. Doch die Wut in ihm war damit längst nicht verraucht.
Aus kürzester Distanz soll er der 46-Jährigen einen halbvollen Farbbecher übergeschüttet, die Frau im Gesicht und an der Kleidung getroffen haben. Als sie davonlief, hat der 15-Jährige sie laut Anklage noch verfolgt und ihr einen Faustschlag in den Rücken versetzt. Dafür prompt der Schule verwiesen, störte er sich schon allein am Blick einer weiteren Lehrkraft, ging auch auf sie mit geballten Fäusten zu. Erst im letzten Moment gelang es einer weiteren Lehrerin, ihn von Schlägen abzuhalten, die Kollegin zu beschützen. Nicht mal zwei Monate später soll der Angeklagte Mitte April wieder ausgerastet sein.
In einer Garather Schule hat er im Unterricht angeblich erneut eine Lehrerin mehrfach geschubst, die ihn kritisierte, hat ihr dann eine Ohrfeige versetzt. Und zwar so wuchtig, dass die 27 Jahre alte Getroffene mit einem Schleudertrauma und einer Gesichtsprellung tagelang krank geschrieben war. Auch diesmal musste er das Schulgelände sofort verlassen.
Doch noch beim Rausgehen soll er auf eine weitere Lehrkraft losgestürmt sein, die ihn bei seiner Ohrfeigen-Attacke festgehalten hatte. Auch ihr schlug er laut Anklage ins Gesicht mit den Worten: "Das ist die Strafe dafür!" Nach RP-Informationen ist der 15-Jährige bisher nicht vorbestraft.
Ob frühere Verfahren gegen ihn eingestellt wurden, lässt sich in der Verhandlung jetzt aber nicht erfahren. Denn nach Jugendrecht sind Zuschauer mit Rücksicht auf das Alter des Angeklagten beim Prozesstermin nicht zugelassen.