Urteil in Düsseldorf Schoßhund „Filou“ grausam getötet - Angeklagter freigesprochen

Düsseldorf · Der Angeklagte, der dem Zwergspitz „Filou“ den Schwanz herausgerissen haben soll, wurde freigesprochen. Vor Gericht verstrickten sich der Mann und die Halterin des Hundes in Widersprüche.

 Der Angeklagte (r.) im Prozess um den grausamen Tod von Schoßhund „Filou“ ist freigesprochen worden.

Der Angeklagte (r.) im Prozess um den grausamen Tod von Schoßhund „Filou“ ist freigesprochen worden.

Foto: Wulf Kannegießer

Der schreckliche Tod von Schoßhündchen „Filou“ bleibt wohl ungesühnt. Anfang 2017 war der Mini-Spitz-Rüde mit nur fünf Jahren gestorben. Die Schuld daran gab die Besitzerin (38) sofort ihrem damaligen Freund, zeigte ihn an. Er habe „Filou“ oft drangsaliert - und an einem Hundesitter-Tag, als er auf „Filou“ nur aufpassen sollte, habe er den kleinen Hund grausam zu Tode gequält.

Später wurden eine abgerissene Rute festgestellt und schwere Verletzungen am Hinterteil des Hundes. Doch eine Schuld des Ex-Freundes (39) konnte das Amtsgericht am Mittwoch nicht feststellen. Ergebnis: Freispruch.

 Der grausame Tod von Schoßhund  „Filou“ bleibt ungeklärt. Dem Zwergspitz war der Schwanz herausgerissen worden. (Archivbild)

Der grausame Tod von Schoßhund „Filou“ bleibt ungeklärt. Dem Zwergspitz war der Schwanz herausgerissen worden. (Archivbild)

Foto: dpa/Frank Christiansen

„Ich habe dem Hund nichts getan“, so der Angeklagte. Morgens im Februar habe er das Tier von der damaligen Freundin zur Pflege übernommen, den ganzen Tag mit „Filou“ verbracht – und abends sei der Hund „zusammengesackt“. Eine Erklärung dafür fand er nicht.

Für die Hundebesitzerin war aber gleich klar: Als er den apathischen Hund abends zurückbrachte, hat sie den 39-Jährigen sofort aus ihrer Wohnung in Heerdt rausgeworfen, hat das Tier in eine Klinik gebracht. Auch dort war „Filou“ nicht mehr zu helfen. Stunden später war er tot.

Die Halterin behauptete, der Spitz-Rüde sei zuvor „quicklebendig“ gewesen. Doch bei der Einlieferung in die Tierklinik gab sie damals an, „Filou“ habe schon Tage vorher den Schwanz „nicht mehr oben gehabt“. Eine Ärztin hielt für möglich, dass die tödlichen Verletzungen bei „Filou“ gar nicht vom Hundesitter-Tag des Angeklagten stammen, sondern schon älter sein könnten.

Als sich die Hundehalterin und eine Freundin vor Gericht zusätzlich in Widersprüche verstrickten, war auch der Staatsanwalt nicht von einer Schuld des Angeklagten überzeugt und hat Freispruch beantragt. So lautete auch das Urteil der Richterin. Sie hielt die Umstände des Todes von „Filou“ für „ungeklärt“, eine Schuld könne dem Angeklagten aber „nicht angelastet werden“. Ob die Staatsanwaltschaft jetzt gegen die Hundehalterin und ihre Freundin ermittelt, ist nicht bekannt.

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