Versprochen ist versprochen – also muss ein Schönheitschirurg (51) der Mutter einer an OP-Folgen gestorbenen Patientin (20) jetzt 29.500 Euro zahlen. So hat am Montag eine Zivilkammer des Landgerichts auf Klage der Hinterbliebenen entschieden.
Nach Verzögerung Schönheitsarzt muss Geld für tödliche Po-OP zurückzahlen
Düsseldorf · Als er nach zwei tödlichen Po-Operationen in Düsseldorf verurteilt wurde, hatte der 51-jährige Schönheitschirurg der Familie eines der Opfer die Erstattung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld versprochen – aber nicht bezahlt. Es geht um rund 30.000 Euro.
28.11.2022
, 12:30 Uhr