Prozess in Düsseldorf Todesdrohung am Gartenzaun

Düsseldorf · War es nur ein Ausraster oder eine so massive Bedrohung, dass dafür 2400 Euro Strafe fällig sind? Mit einer Antwort tat sich die Justiz bei einem 59-jährigen Angeklagten schwer. Staatsanwalt und Richter beurteilten die Situation unterschiedlich.

Der Angeklagte gab vorm Amtsgericht zu, vor rund einem Jahr bei einem Gartenfest ausgerastet zu sein. Als seine Freundin (30) sich mit ihrem Ex-Mann (53) mal wieder um den richtigen Umgang mit den zwei gemeinsamen Kindern stritt, kam der Angeklagte der Frau zu Hilfe, sprang über einen Gartenzaun – und drohte dem Vater der Kinder, ihm „den Schädel einzuschlagen“. Der Richter tendierte zu einer milden Bewertung: Die Geldstrafe wurde gesenkt, sogar zur Bewährung ausgesetzt.

Mit hängendem Kopf hatte der Angeklagte zuvor versichert, er habe mehrfach versucht, sich beim Opfer zu entschuldigen – und wolle mit seiner neuen Freundin und deren Kindern „jetzt nur noch in Ruhe leben“. Ganz so einfach war das zuletzt aber nicht, weil die Frau mit ihrem Ex-Mann aktuell ums Sorgerecht für die Sprösslinge streitet – und bei jeder Begegnung der Ex-Eheleute offenbar Ärger in der Luft liegt.

Fakt ist: Die Ehe ist längst geschieden, die Frau hat sich nun dem Angeklagten zugewandt und ist mit ihm verlobt. Der Gebäudereiniger, der einst der rechtsradikalen Szene angehörte und früher als Türsteher arbeitete, ließ sich am Tattag unter Alkoholeinfluss dann aber in die Dauer-Fehde des Ex-Ehepaars „hineinziehen“, wie der Richter sagte.

Dabei äußerte er auch die Todesdrohung, obwohl er das „nicht ernst gemeint“ habe, wie er nun betonte. Er bestritt auch, später anonym beim Vater der Kinder angerufen und ihm angekündigt zu haben: „Ich hau’ dich tot, Alter!“ In diesem Punkt gab es sogar einen Freispruch.

Für die Todesdrohung am Gartenzaun wollte der Staatsanwalt den 59-Jährigen jedoch nicht ungestraft davonkommen lassen. Der Richter sah aber keinen Sinn darin, die „extreme Familiensituation“ des zerstrittenen Ex-Ehepaars und des Angeklagten noch anzuheizen. Er hat den Verlobten der Frau wegen Bedrohung zwar verwarnt, setzte eine 1600-Euro-Strafe allerdings zur Bewährung aus.

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