Prozess in Düsseldorf Rheinbahner verklagen sich gegenseitig

Düsseldorf · Die Wahl des Betriebsrates bei der Rheinbahn muss vielleicht wiederholt werden. Das ergab eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht. Kernpunkt ist die strittige Entfernung eines Names von einer Kandidatenliste.

 Im Arbeitsgericht saßen sich Kläger Heiko Goebel (l.) und der Vorsitzende des Rheinbahn-Betriebsrates Michael Pink mit ihren Anwälten gegenüber.

Im Arbeitsgericht saßen sich Kläger Heiko Goebel (l.) und der Vorsitzende des Rheinbahn-Betriebsrates Michael Pink mit ihren Anwälten gegenüber.

Foto: RP/Ruhnau

Die Arbeitnehmervertreter bei der Rheinbahn sind einander nicht grün. Das zeigte sich nach der jüngsten Betriebsratswahl. Die Liste „Einheit der Rheinbahn“ unter der Führung von Heiko Goebel zog vor das Arbeitsgericht, um die Wahl insgesamt anzufechten. Fünf wesentliche Punkte wurden aufgezählt, bei denen die Wahl nicht korrekt abgelaufen sein soll. Die Vorsitzende der 12. Kammer, Richterin Sonja Duby, sah beim Gütetermin an diesem Montag vor allem jedoch ein Thema als gravierend an: Ein Kandidat der Liste „Plan B Rheinbahn“, die mit 120 Stützunterschriften beim Wahlvorstand eingereicht worden war, war zu diesem Zeitpunkt von der Liste gestrichen. Sollten dies die Unterstützer zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift nicht gewusst haben, muss die Wahl wohl wiederholt werden.