FFP2-Masken in Bus und Bahn Düsseldorfer Rheinbahn kündigt Kontrollen von verschärfter Maskenpflicht an

Düsseldorf · Ab Montag sind medizinische Masken in Fahrzeugen und an Haltestellen vorgeschrieben. Die Rheinbahn appelliert an die Fahrgäste, sich darauf einzustellen. Die meisten Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit dem Coronaschutz betreffen in Düsseldorf den Nahverkehr.

 In den Fahrzeugen der Rheinbahn gilt ab Montag die verschärfte Maskenpflicht.

In den Fahrzeugen der Rheinbahn gilt ab Montag die verschärfte Maskenpflicht.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die Düsseldorfer Rheinbahn kündigt an, dass die ab Montag geltende verschärfte Maskenpflicht kontrolliert wird. Man behalte sich vor, die Vorschrift „jederzeit und unangekündigt“ zu kontrollieren. Bei der Nutzung von Bus und Bahn ohne Maske droht eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro.

Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang der Woche hat das Land NRW am Donnerstag die Corona-Schutzverordnung angepasst. Dazu gehört eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV. Als medizinische Masken gelten laut Verordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken. Nicht mehr erlaubt sind dann Alltagsmasken, Schals, Tücher und andere textile Mund-Nasen-Bedeckungen.

Die Rheinbahn ruft die Fahrgäste auf, diese Regelung ab Montag „eigenverantwortlich“ in allen Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in U-Bahnhöfen einzuhalten. Über die geänderten Vorgaben informiert das Unternehmen die Fahrgäste ab sofort kurzfristig über Durchsagen, Aushänge und die digitalen Informationskanäle.

Busse und Bahnen fahren in Düsseldorf trotz des geringeren Verkehrsaufkommens immer noch nach dem regulären Fahrplan, eine Einschränkung ist nicht vorgesehen – auch deshalb, damit es in den Fahrzeugen nicht zu eng wird. Von der Rheinbahn heißt es, man kümmere sich um den Infektionsschutz, „etwa durch erhöhte Reinigungsintervalle der Fahrzeuge, Desinfektionsspender, Lüftungskonzepte in den Fahrzeugen, den Einbau von Schutzscheiben in allen Bussen und vieles mehr“.

Verstöße gegen die Maskenpflicht sind der mit Abstand häufigste Grund für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung. Seit Beginn der Pandemie wurden 2910 Bußgeldverfahren eingeleitet, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Am häufigsten wurden mit 1421 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen das nicht oder nicht ordnungsgemäße Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung registriert. Davon entfielen 806 Verfahren auf Fahrzeuge und Bahnhöfe in Nahverkehr.

An zweiter Stelle folgen Verstöße, bei denen verbotswidrige Zusammenkünfte von mehreren Personen in der Öffentlichkeit geahndet wurden (509 Fälle). Auf Platz drei folgen mit 125 Verfahren Ordnungswidrigkeiten wegen Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Öffentlichkeit.

(arl)
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