Unglück vor zwei Jahren in Düsseldorf-Rath Rheinbahn-Fahrer nach tödlichem Unfall verurteilt

Düsseldorf · Für den Unfalltod eines 77-jährigen Fußgängers an der Haltestelle Rather Broich vor rund zwei Jahren ist ein Rheinbahn-Fahrer am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Fahrer war schon in andere Unfälle verwickelt.

Juli 2016 - tödlicher Straßenbahn-Unfall in Düsseldorf
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Tödlicher Straßenbahn-Unfall in Düsseldorf

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Das Amtsgericht verhängte gegen den Mann, dem im Leitstand eines Rheinbahn-Zuges zuvor schon zwei Unfälle mit Personenschäden unterlaufen waren, nun sechs Monate Bewährungsstrafe plus 1500 Euro Auflage, zahlbar an einen Hilfsverein für Unfallopfer.

Die Strecke war frei, die Sicht auf die Gleise unbehindert – und doch hat der 28-Jährige einen Zug der Linie U72 an jenem Samstagnachmittag im Juli 2016 nicht rechtzeitig vor dem Fußgänger zum Stehen gebracht. Der Senior überquerte gerade die Gleise, doch der Unfallfahrer gab an, er habe vor dem Aufprall ein Geräusch von rechts bemerkt, sich per Schulterblick vergewissert, dass mit seinem Zug alles in Ordnung war. Danach habe er trotz Bremsung und Warnklingel den tödlichen Zusammenprall mit dem 77-Jährigen nicht vermeiden können.

Auch seine Notbremsung „kam leider zu spät“. Eine Bahn-Kundin, die an der Haltestelle damals auf die U72 wartete und auch den Rentner bemerkt hatte, gab im Zeugenstand an: „Man hätte den Zug schon lange vor einer dortigen Kreuzung bremsen können, denn man sieht das ja. Der Bahnfahrer hatte freie Sicht!“

Zu schnell war die Bahn immerhin nicht. Während betriebsinterne Regelungen laut Angeklagtem angeblich „maximal 40 km/h“ bei der Anfahrt auf eine Haltestelle zuließen, sei er an dem Tag dort nur 34 km/h gefahren. Fahrgästen aber, darunter ein Ratinger Ehepaar mit Kindern, kam es damals so vor, als wolle der Bahnfahrer eine überlange Wartezeit an der Haltestelle Arbeitsamt/Schlüterstraße durch extremes Beschleunigen schnell „wieder reinholen“.

Denn „ziemlich zügig“ sei der 28-Jährige die schnurgerade Strecke entlang gefahren. Dass er dabei den Rentner übersah, ihn beim Aufprall wegschleuderte und tödlich verletzte, brachte ihm nun den Schuldspruch ein.

In den Jahren davor war er bereits einmal mit einem Privatwagen verunglückt, hatte zweimal aber auch als Rheinbahnfahrer schwere Unfälle mit einer Fußgängerin und mit einem Radfahrer. Der 28-Jährige, der aktuell bei der Rheinbahn krankgeschrieben ist, wurde diesmal für seine vom Gericht festgestellte Schuld zur Haftstrafe auf Bewährung verurteilt plus 1500 Euro Geldbuße, die er nun in Raten abstottern darf.

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