Düsseldorf Rechtsstreit ums Pinkeln im Stehen in nächster Instanz

Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf muss sich an diesem Donnerstag mit dem Urinieren im Stehen befassen. Ein Vermieter streitet sich mit einem ehemaligen Mieter um die Schäden durch Urinspritzer auf einem teuren Marmorboden.

Das Amtsgericht hatte vor einigen Monaten in erster Instanz entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln.

Das Amtsgericht hatte vor einigen Monaten in erster Instanz entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln.

Foto: dpa, Martin Gerten

Das Amtsgericht hatte vor einigen Monaten in erster Instanz entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.

Das Amtsgericht hatte damit dem Mieter recht gegeben, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Dagegen war der Vermieter in die Berufung gezogen. Der Hausbesitzer will 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft sei.

Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen, befand das Amtsgericht.

Krach, Gestank oder wilde Tiere in der Wohnung - Gründe zum Mieterstreit vor Gericht gibt es viele. Einige Beispiele finden Sie hier.

(dpa)
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