Düsseldorf Rechtsgutachten im neuen Feuerwehr-Streit liegt vor

Düsseldorf · Mit Rückenwind durch ein Rechtsgutachten startet die Musterklage eines Feuerwehrbeamten im August beim Verwaltungsgericht. Das teilte Kläger-Anwalt Robert Hotstegs mit, er sieht die Aussichten der Beamten auf höhere Berechnung von Überstunden durch die Expertise gestärkt.

Düsseldorf: Chronik des Feuerwehr-Streits 2013
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Foto: Reichartz,Hans-Peter

Der Kläger (38) und sein Anwalt halten eine Abgeltung per "opt-out"-Pauschale für verfassungswidrig, fordern von der Stadt ein höheres Entgelt nach Mehrarbeitsvergütung. Laut Musterklage beträgt die Differenz allein für den Kläger rund 8500 Euro.

Das Gutachten, das Hotstegs beim Hamburger Rechts-Professor Frank-Rüdiger Jach in Auftrag gab (und das jetzt vorliegt), stütze die Forderung nach besserer Bezahlung, so Hotstegs. Der Spezialist für Verwaltungsrecht, der angeblich rund 35 Düsseldorfer Wehrleute mit ähnlichen Anliegen betreut, gibt an, das Gutachten verweise "in weiten Teilen auf die Europa-Rechtswidrigkeit" der Überstunden-Bezahlung nach "opt-out"-Pauschale.

Auch berufe sich der Gutachter auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Was beweise, dass der Überstundenstreit "erhebliche Sprengkraft" besitze: "Das ist ja kein Düsseldorfer Problem, sondern kann so manchen städtischen Haushalt in arge Bedrängnis bringen."

Kann sich der klagende Beamte beim Verwaltungsgericht durchsetzen, könnte das allein die Stadt Düsseldorf - mit rund 800 Feuerwehrleuten - bis zu sieben Millionen Euro extra kosten. Und nicht nur NRW-Gemeinden rechnen Hotstegs zufolge Überstunden bei Feuerwehr- und Rettungsdiensten nach der für sie günstigeren "opt-out"-Pauschale ab. Kippt der Kläger-Anwalt aber dieses Prinzip, könnten die Nachforderungen erheblich sein. Für Hotstegs gibt es jedoch nicht nur gute Nachrichten. So habe ein Feuerwehrbeamter seine Forderung an die Stadt zurückgezogen. Als Grund vermutet der Anwalt, der Beamte habe "offensichtlich unter dem internen Druck darum gebeten, sein Verfahren" nicht länger zu betreiben.

(wuk)
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