Prozess Prozess um NS-Symbole auf T-Shirts
Düsseldorf · Die drei Angeklagten sollen die Hemden auf Veranstaltungen getragen haben.
Drei Männer im Alter von 27 und 42 Jahren müssen sich diese Woche wegen der Verwendung von Kennzeichen verantworten, die „verfassungswidrigen Organisationen entsprechen oder ähneln“. Dafür drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Seit Mitte 2017 sollen die drei Deutschen innerhalb von sechs Monaten bei mindestens zwei Veranstaltungen in Düsseldorf und Hilden in Shirts mit Nazi-Aufdrucken erschienen sein. Auf schwarzen oder weißen Shirts mit den Schriftzügen „Treue“ sowie „Blut & Ehre“ sollen sie posiert, Fotos davon in sozialen Netzwerken gepostet haben. Der älteste der Angeklagten soll zusätzlich einen Reichsadler mit einem Blätterkranz in den Fängen sowie der Zahl „18“ (steht in der Szene für die Initialen von Adolf Hitler) gezeigt haben. Dabei wusste er laut Anklage, dass es sich um verbotene Kennzeichen des Hitler-Regimes und der damals zugehörigen Vereinigung der Hitlerjugend handelte.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden Monate später sechs Pullover, fünf Muskelshirts, fünfzehn Shirts sowie fünf Polohemden mit gleichartigen Symbolen beschlagnahmt. Diese hat der 42-Jährige laut Anklage „vorrätig gehalten“, um sie öffentlich zu tragen oder an Gesinnungsgenossen weiterzugeben. Die Ermittler gehen zudem davon aus, dass er die Textilien selbst hergestellt hat. Laut Strafgesetzbuch wird bestraft, wer zur „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ solche Symbole oder Anlehnungen verbreitet, öffentlich verwendet, herstellt, vorrätig hält, sie ein- oder ausführt. Das gilt laut Anklage auch für die 37 und 27 Jahre alten Mitangeklagten.
Für den Prozess am 25.Oktober (12.30 Uhr, Saal 1.108) ist bisher nur ein Verhandlungstermin vorgesehen.